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294/2000
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Wirtschaft und Technologie/Antwort

GERINGE BETEILIGUNG VON KLEINUNTERNEHMEN AN IHK-WAHLEN

Berlin: (hib/VOM) Die Beteiligung von Kleinst-, Gelegenheits- und Kleinerwerbsunternehmen an Wahlen zu den Vollversammlungen von Industrie- und Handelskammern (IHK) ist laut Bundesregierung gering.

Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/4589) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/4343) mit.

Diese Betriebe machten aber einen erheblichen Teil der Wahlbeteiligten aus, heißt es darin. Eine der höchsten Wahlbeteiligungen, teilweise bis 80 Prozent, habe regelmäßig das Kreditgewerbe.

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) verfüge aber nicht über aktuelle Zahlen der durchschnittlichen Wahlbeteiligung bei allen IHK.

Die wenigen Bundesländer, in denen Statistiken über die Beteiligung an den Wahlen zu den IHK-Vollversammlungen vorlägen, hätten angegeben, dass die durchschnittliche Beteiligung je nach Wahlgruppe bei etwa 7 bis 40 Prozent liege.

Es handele sich dabei um Durchschnittswerte, die zwischen den Wahlgruppen, den unterschiedlichen Betriebsgrößenklassen und den einzelnen Regionen und Wahlbezirken erheblich variierten.

Der Regierung liegen nach eigenen Angaben auch keine bundesweiten Angaben über die Zahl der anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung von IHK-Mitgliedsbeiträgen vor.

Mehrere IHK hätten mitgeteilt, dass sich die Zahlen seit Inkrafttreten des neuen Berufsrechts 1998 deutlich verringert hätten.

Thüringen schätze die Zahl der Verfahren auf 4000, Schleswig-Holstein auf 2.880, Rheinland-Pfalz auf 2.740 und das Saarland auf 2.000. Nach einer Umfrage des DIHT bei den IHK liege der Anteil der vom Beitrag freigestellten Mitglieder zwischen 27,4 und 46,6 Prozent der Gesamtzahl der Mitglieder.

Die seit 1999 gesetzlich festgelegte Beitragsbefreiungsregelung stellt nach Darstellung der Regierung einen "sachgerechten Kompromiss" dar, um Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit zu Mitgliedsbeiträgen heranziehen zu können und Kleinst- und Kleinunternehmen nach Möglichkeit zu entlasten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029403
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