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311/2000
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Menschenrechte/Antrag

SCHUTZ VON FLÜCHTLINGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION GEWÄHRLEISTEN

Berlin: (hib/BOB) Einen stärkeren Schutz für Flüchtlinge in der Europäischen Union fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Dabei sei die Verantwortung unter den Mitgliedstaaten solidarisch zu teilen, betonen die Koalitionsfraktionen in einem Antrag (14/4884).

Sie legten die Initiative mit Blick auf das 50-jährige Bestehen des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) am 14. Dezember vor.

Den Angaben zufolge wird die Zahl der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit auf etwa 50 Millionen Menschen geschätzt.

Als einige aktuelle Beispiele nennen Sozialdemokraten und Bündnisgrüne die systematische Vertreibung der albanischen Bevölkerung im Kosovo, die zahlreichen Bürgerkriege in Afrika, die Kämpfe in Tschetschenien und in Timor sowie die Grenzkonflikte zwischen Äthiopien und Eritrea und zwischen Indien und Pakistan.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Bundestag dem UNHCR für seine Leistung "höchsten Respekt" zollen.

Die internationale Gemeinschaft sei aufgerufen, das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars in einer Weise finanziell zu unterstützen, dass es dem erwarteten Standard entsprechen könne.

Nicht die Medienwirksamkeit einer Flüchtlingskatastrophe dürfe ausschlaggebend für das Ausmaß der Hilfe sein, so die Abgeordneten.

Verantwortung der internationalen Gemeinschaft dürfe jedoch nicht erst im Krisenfall einsetzen. Deshalb müsse Prävention und eine kohärente menschenrechtsorientierte internationale Politik wesentliche Voraussetzung dafür sein, dass Gewalt und Menschenrechtsverletzungen keine Chance erhalten.

Überlegungen, das Amt des Flüchtlingskommissars zu reformieren, um dessen Handlungsfähigkeit und Effizienz zu erhöhen, seien zügig umzusetzen, betonen Sozialdemokraten und B 90/Grüne weiter.

Sie verdeutlichen auch, dass der Verfolgungsschutz, wie er im Asylgrundrecht in Verbindung mit Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes verankert sei, weiter gewährleistet werden müsse.

Deshalb habe der Zugang von Asylsuchenden zu einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren Kernanliegen der Harmonisierung der Asylverfahren in der EU zu sein.

Stärker zu berücksichtigen seien außerdem auch geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen, unterstreichen die Koalitionsfraktionen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031103
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