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262/2001
Stand: 10.10.2001
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"Fallpauschalen sind kopernikanische Wende in der Krankenhausvergütung"

Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Das geplante Fallpauschalensystem zur Vergütung von Krankenhausleistungen kommt nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes einer kopernikanischen Wende gleich. Auf der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6893) zu einem diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser bezeichnete der Vertreter des Verbandes das neue System als einen "Einstieg in etwas ganz Neues". Die Einführung von Tagessätzen für gleiche Leistungen schaffe Transparenz und rücke die erbrachten Leistungen in den Mittelpunkt. Allerdings sollten die Restbudgets gänzlich abgeschafft werden; auch mit Bezug auf die Qualitätssicherung seien einige Verschärfungen möglich. Nach Ansicht des Einzelsachverständigen Professor Karl Lauterbach wird das neue Vergütungssystem die Effizienz der deutschen Krankenhäuser steigern. Es fördere die Spezialisierung, wodurch mehr Wirtschaftlichkeit entstehe und Kosten gespart werden könnten. Auch der Verband der Krankenhausdirektoren sieht eine große Motivation, ein neues Vergütungssystem einzuführen. Die Selbstverwaltung müsse allerdings die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen. Der Vertreter des Verbandes zeigte sich auch skeptisch, ob alle Leistungen mit den Fallpauschalen abgedeckt werden könnten.

Lücken im vorgesehenen System macht auch der Verband der Universitätsklinika aus. Der auf Grund von australischen Erfahrungen aufgestellte Katalog enthalte einige Leistungen der Krankenhäuser nicht. Außerdem sei davon auszugehen, dass die Verweildauer der einzelnen Patienten kürzer werde und sich niedergelassene Ärzte um die Nachbehandlung kümmern müssten. Es sei fraglich, ob die Mediziner dies leisten könnten. In den Augen von Hagen Kühn bringt das Fallpauschalensystem Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsrisiken mit sich. Diese seien durch den Gesetzentwurf für die Krankenhäuser weitgehend reduziert worden, allerdings müssten noch die individuellen Risiken der Patienten sinnvoll minimiert werden. So müssten die Beschwerderechte für Patienten im Rahmen der Reform ausgebaut werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_262/04
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