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069/2002
Stand: 14.03.2002
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"Erstmals die Filmpolitik von Bund und Ländern in ihrer Gesamtheit gewürdigt"

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/WOL) "Außerordentlich begrüßt" hat Rolf Bähr von der Filmförderungsanstalt (FFA) am Mittwochabend in seiner Stellungnahme in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zum filmpolitischen Konzept von Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD). Damit sei zum ersten Mal die Filmpolitik des Bundes und der Länder in einer Gesamtschau gewürdigt worden. Als Elemente einer inhaltlichen und nicht-institutionellen Reform der Filmpolitik beträfen viele Vorschläge sowohl die Förderungen der Länder als auch des Bundes nach dem Filmförderungsgesetz (FFG). Deshalb sei aber auch auf rechtliche Aspekte hinzuweisen, die das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hätten. Danach gehe es um wirtschaftliche Qualität als Handelsqualität. "Von Kultur" so Bähr auf eine entsprechende Frage der Union, "steht im FFG nichts drin". Auch Peter Weber vom ZDF bestätigte, "losgelöst vom Programmerwerb" sei es den öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gestattet, Gebühren für weitergehende Filmförderung zu verwenden. Zur Frage der SPD nach informeller Förderung des deutschen Films durch kontinuierliche Information im Fernsehen wurde darauf verwiesen, dass dies bereits in einer Vielzahl von Programmteilen erfolge.

Auf die Frage der Bündnisgrünen nach einer Umschichtung der Filmförderung zu Lasten der Produktion und zugunsten von Marketing und Vertrieb antwortete Bähr, derzeit stünden den 108 Millionen DM Fördermittel für Produktion ganzen 14 Millionen DM für Vertrieb gegenüber. Einig waren sich dagegen die Experten zur Frage der FDP, was ohne jegliche Filmförderung möglich sei: "nichts". Betont wurde aber von mehreren Seiten, das der Medienerlass, das neue Urheberrecht oder die Kreditvorgaben nach "Basel II" auf die Situation des deutschen Films mindestens ebenso starken Einfluss hätten, wie die eigentlichen Förderinstrumente. Dabei gibt es in der Frage des neuen Urheberrechts durchaus unterschiedliche Einschätzungen. Während die Cineropa e.V. in ihrer schriftlichen Stellungnahme davon spricht, das Urhebervertragsrecht setze in der neuen Form alle Filmverwerter den Nachbesserungsansprüchen von Urhebern und Darstellern aus und führe damit die absurde Situation herbei, dass erwünschte "Bestseller" zur Bedrohung für Produzenten, Verleiher und Kinobetreiber würden, besteht nach Klaus Schaefer vom FilmFernsehFonds Bayern die "Bestseller-Regelung" nach dem FFG und den Länderförderrichtlinien "schon längst".

Als größte Schwäche des vorgelegten Konzeptes hat die unabhängige Produzentin Regina Ziegler aus Berlin die Tatsache bezeichnet, dass "wenn von Geld gesprochen wird, überwiegend das Geld anderer gemeint" sei. Zudem gebe es nicht zu wenige Filme in Deutschland, sondern zu wenig gute. Zum Film als Kultur gehöre auch, dass es Kinos geben müsse, wenn es Film geben solle. "Filmförderung durch simple Kinoförderung" sollte nicht aus dem Blick geraten. Auch Claudia Droste-Deselaers von der Filmstiftung NRW plädierte dafür, die Kinos zu unterstützen, weil es wichtig sei, deutsche Filme erst einmal ansehen zu können. Peter Sundarp und Eberhard Junkersdorf von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) hatten bereits schriftlich dargelegt, Film sei per se und in erster Linie Kulturgut. Wirtschaftsgut sei der Film auf Grund seiner Massenwirksamkeit und der Art und Weise seiner Auswertung. Er bewege sich auf Märkten und sei folglich auch den Gesetzen des Marktes unterworfen. Junkersdorf illustrierte die Wechselwirkung von Wirtschafts- und Kulturgut im Ausschuss damit, dass er am meisten über Amerika durch amerikanische Filme erfahren habe. Der deutsche Film leiste nichts vergleichbares.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_069/03
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