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179/2002
Stand: 03.07.2002
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Fraktionen bewerten Arbeit des Untersuchungsausschusses unterschiedlich

1. Untersuchungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Unterschiedlich bewerten die Fraktionen des Deutschen Bundestages die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses, des so genannten Parteispenden-Untersuchungsausschusses. Das geht aus dem Bericht des Ausschusses (14/9300) hervor. Auf mehr als 940 Seiten wird darin die Arbeit des Gremiums dokumentiert, der vom Bundestag am 2. Dezember 1999 auf Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt wurde. Feststellungen zum Sachverhalt gibt es in diesem Abschlussbericht zu Erkenntnissen über Verstöße der CDU und der SPD gegen das Parteiengesetz sowie zu Erkenntnissen über mögliche Verstöße der CSU gegen das Parteiengesetz. Daneben geht es um den Verkauf von 36 deutschen Panzerfahrzeugen vom Typ Fuchs an Saudi-Arabien durch die Firma Thyssen Henschel Kassel und die Lieferung der Fahrzeuge aus dem Bestand der Bundeswehr im Jahre 1991, um die Privatisierung beziehungsweise den Neubau der Erdölraffinerie in Leuna und die Veräußerung des Minol-Tankstellennetzes, den Verkauf der Anteile des Bundes an den Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens, um das Bear-Head-Projekt in Kanada, um die Lieferung von MBB-Hubschraubern an die kanadische Küstenwache und die Lieferung von Flugzeugen durch die Airbus GmbH an kanadische und thailändische Fluggesellschaften.

Die unterschiedliche Bewertung der Arbeit des Ausschusses durch die Fraktionen wird im dritten Teil des Berichts deutlich. Neben der Bewertung durch den Untersuchungsausschuss gibt es einen abweichenden Bericht der CDU/CSU-Fraktion, ein Sondervotum der FDP-Bundestagsfraktion und einen abweichenden Bericht der Fraktion der PDS. Schließlich ist ein Sondervotum der Berichterstatter der SPD-Fraktion zum abweichenden Bericht der CDU/CSU-Fraktion beigefügt. Dabei stellt der Untersuchungsausschuss in seiner Bewertung fest, dass die Transparenz der Parteifinanzierung und die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungsprozesse "wesentlicher Grundpfeiler" verdachtsfreien staatlichen Handelns sei. Diese Bedingungen würden in erhöhtem Maß für politische Parteien gelten und deren Repräsentanten, wenn sie in Regierungsverantwortung stehen. Die Union betont in ihrem abweichenden Bericht, hinsichtlich des ursprünglichen Untersuchungsauftrags - nämlich der Aufklärung von Vorwürfen gegen die CDU/CSU-Regierung bei der Privatisierung der Raffinerie Leuna und beim Fuchs-Panzer-Export - sei das Ergebnis eindeutig: "Es hat keine irgendwie geartete Bestechlichkeit oder Ähnliches der Mitglieder der Bundesregierung gegeben". Die FDP hält in ihrem Sondervotum fest, dass dieser Ausschuss zum Teil gescheitert sei, weil von seiner Mehrheit eine unerfüllbare Erwartungshaltung vorgegeben worden sei. Es sei die Zielsetzung von "Rot-Grün" gescheitert, der Regierung Kohl Käuflichkeit der politischen Entscheidung nachweisen zu wollen. Für die PDS-Fraktion hat die Art und Weise der politischen Instrumentalisierung dieses Untersuchungsausschusses zu einem weiteren Glaubwürdigkeitsverlust in staatliche Institutionen beigetragen. Die Berichterstatter der SPD-Fraktion merken an, dass die CDU/CSU-Fraktion sich nicht an der Vorbereitung des Verfahrens- und Feststellungsteils des Berichts beteiligt habe und in einem "bisher einmaligen Vorgang" in ihren Bewertungen Bundestagskollegen der anderen Fraktionen, aber auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie den früheren Bundestagsvizepräsidenten Dr. Burkhard Hirsch diffamiert hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_179/04
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