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020/2003
Stand: 29.01.2003
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SPD und Bündnisgrüne wollen Sexualstrafrecht fortentwickeln

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAP) Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen (15/350) sieht vor, das geltende Sexualstrafrecht fortzuentwickeln. Die Fraktionen beabsichtigen Veränderungen im Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) sowie in der Strafprozessordnung (StPO). Dem Entwurf zufolge sollen im Besonderen Teil des StGB unter anderem bestehende Strafrahmen, beispielsweise bei sexuellem Missbrauch von Kindern und widerstandsunfähigen Personen, angehoben werden. Des Weiteren sollen die Strafrahmen "minder schwerer Fälle" bei den genannten Delikten gestrichen werden. Es heißt, die Strafrahmen würden dem Unrechts- und Schuldgehalt dieser Taten nicht in allen Fällen gerecht. Die Abgeordneten wollen weiterhin neue Tatbestände einführen. So soll der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne körperlichen Kontakt erweitert werden. Dem Entwurf zufolge macht sich dann auch derjenige strafbar, der durch Schriften auf ein Kind in der Absicht einwirkt, es zu sexuellen Handlungen zu bringen, oder wer ein Kind für Taten des sexuellen Missbrauchs anbietet oder nachzuweisen verspricht. Darüber hinaus soll es künftig auch strafbar sein, wenn geplanter sexueller Missbrauch von Kindern nicht angezeigt oder nach der Tat oder nach strafbarem Versuch belohnt oder gebilligt wird. Zum Allgemeinen Teil des StGB wird vorgeschlagen, dass auch beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen die Verjährung bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers ruhen soll.

In der StPO ist vorgesehen, die Möglichkeiten der Entnahme und molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen (DNA-Analyse) auszuweiten. Die DNA-Analyse sei inzwischen zu einem wichtigen rechtsmedizinischen Erkenntnismittel insbesondere auch im Bereich der Aufklärung von Sexualstraftaten geworden, argumentieren die Abgeordneten. Das geltende Recht erlaube diese nur unter "zu engen" Voraussetzungen, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_020/06
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