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028/2003
Stand: 06.02.2003
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Ladenöffnung an Samstag von 6 bis 20 Uhr ermöglichen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten generell, also auch für den Samstag, auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr festlegen. Damit solle auch die Pflicht zur Schließung um 14 Uhr an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen aufgehoben werden, wie aus einem Gesetzentwurf der Regierung zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen (15/396) hervorgeht. Wie es darin heißt, sollen die Beschäftigen im Einzelhandel vor überlangen Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu "sozial ungünstigen Zeiten" geschützt werden. Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben einen Ausgleich zwischen den Interessen der Geschäftsinhaber, der im Einzelhandel Beschäftigen und der Verbraucher an. Die Einzelhändler sollen in die Lage versetzt werden, sich besser auf die Bedürfnisse der Verbraucher einzustellen und ihre Leistungen dem Bedarf und dem Kundenaufkommen anzupassen. Der Einzelhandel habe nur dann eine Wachstumschance und die Hoffnung, weniger Arbeitnehmer zu verlieren, wenn er sich mehr an den Kunden orientiere. Im Vordergrund stehe dabei weniger der Aspekt der Bedarfsdeckung, sondern stärker der Dienstleistungs- und Erlebnisaspekt. Gleichzeitig würde die erweiterte Öffnungsmöglichkeit an Samstagen zur Belebung der Innenstädte beigetragen.

Insgesamt will die Regierung nach eigenen Angaben mit dem Gesetz zehn Regelungen aufheben. So sei vorgesehen, die Vorschriften für Warenautomaten und Friseurbetriebe aus dem Ladenschlussgesetz zu streichen. Ebenso solle die Pflicht für Kioske, an Samstagen um 19 Uhr zu schließen, aufgehoben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_028/01
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