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051/2003
Stand: 10.03.2003
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Daten der Finanzverwaltung künftig für Wirtschaftsstatistiken nutzen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Bestimmte Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung sollen künftig für Wirtschaftsstatistiken verwendet werden. Mit dem Entwurf für ein Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (15/520) will die Regierung Unternehmen von Berichtspflichten befreien, um Kosten in statistischen Ämtern einzusparen. Den Angaben zufolge soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Eignung von Daten der Finanz- und Arbeitsverwaltung für konjunkturstatistische Zwecke zu prüfen. Da das Ergebnis der Untersuchung offen sei, will die Regierung die Gültigkeit des Gesetzes zunächst bis 2008 befristen. Die möglichen Kosteneinsparungen beziffert die Exekutive auf jährlich 5,4 Millionen Euro. Für den Vollzugsaufwand müssten auf der anderen Seite einmalig rund 862 000 Euro aufgewendet werden. Darüber hinaus entstünden Kosten in Höhe von jährlich rund 1,9 Millionen Euro.

In seiner Stellungnahme bittet die Länderkammer die Regierung, die Kosten erneut zu ermitteln und dabei alle mit der Umsetzung des Gesetzentwurfes verbundenen Aufwendungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest, dass mit dem Entwurf in bestimmten Bereichen die Eigenständigkeit der Länder in der Datenermittlung ausgehebelt und damit die den Ländern verfassungsrechtlich zugeschriebene föderale Zuständigkeit für Statistik bestritten werde. Dem entgegnet die Regierung in ihrer Gegenäußerung, sie wolle der Bitte der Länderkammer Rechnung tragen und die Kosten neu ermitteln. Zu dem Vorwurf, die Eigenständigkeit der Länder werde ausgehebelt, heißt es, das zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern diskutierte Konzept der Testuntersuchungen trage den Länderinteressen voll Rechnung. Durch den Entwurf sollen gerade auch Verwaltungsdaten der Länder in die Untersuchung einfließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_051/04
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