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054/2003
Stand: 12.03.2003
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Das neue Jugendschutzgesetz soll ohne Änderungen in Kraft treten

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/BES) Das neue Jugendschutzgesetz vom Juni 2002 soll zunächst ohne Änderungen wie vorgesehen am 1. April 2003 in Kraft treten. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates (15/88) zur Änderung des nach dem Blutbad von Erfurt novellierten Jugendschutzgesetzes ist gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion im Familienausschuss am Mittwochvormittag abgelehnt worden. Der Bundesrat hatte der verschärften Regelung des Jugendschutzes im Sommer vergangenen Jahres zwar zugestimmt, gleichzeitig aber Nachbesserungen gefordert. Die Länderkammer kritisierte damals, dass nach dem Erfurter Amoklauf eines Jugendlichen in höchster Eile eine fachlich unzureichende Änderung des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht worden sei, die zudem nicht mit den Ländern abgestimmt worden sei und nicht nachvollziehbare Lockerungen zum Beispiel im Bereich der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten enthielte.

In der abschließenden Beratung der Bundesratsinitiative im Familienausschuss kritisierten die SPD und die Bündnisgrünen den Entwurf als "einen Wust von Regelungen und Verboten", die einen Rückschritt bedeuteten. Verbote seien nicht geeignet, einen wirksamen Jugendschutz zu garantieren; vielmehr sollten Kinder und Jugendliche ermutigt werden, entsprechende Medienkompetenz zu erlangen. Außerdem seien die bestehenden Regelungen ausreichend und eine Diskussion über die Änderung eines noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes verfrüht, zumal das neue Jugendschutzgesetz eine Evaluierung nach fünf Jahren vorsehe, so die Sozialdemokraten. Die Fraktion der Bündnisgrünen unterstrich zudem, dass die neue Regelung erstmals den Jugendschutz im Hinblick auf die neue Medien regelt und eine Alterskennzeichnung der Computerspiele vorsieht. Auch die Abschaffung des so genannten Elternprivilegs für Kinobesuche lehnten die Regierungsfraktionen ab, weil dies die Elternkompetenz mindern würde. Eltern sollten weiterhin die Möglichkeit haben, zusammen mit ihren Kindern Kinofilme zu besuchen, die ohne Elternbegleitung nur für ältere Kinder zugelassen sind. "Es gibt nicht den fiktiven Elfjährigen", argumentierten die Bündnisgrünen. Die Kinder entwickelten sich individuell. Auch für die FDP wäre die Abschaffung des Elternprivilegs "nicht ganz nachvollziehbar", weil sie Misstrauen gegenüber den Eltern ausdrücke. Die bestehende Altersdifferenzierung entspreche allerdings nicht der Lebenspraxis.

Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte hingegen für die Abschaffung des Elternprivilegs: Eltern könnten sich nicht in allen Fällen vorab umfassend informieren, welche Wirkung Filme auf ihre Kinder haben. Auch darüber hinaus verteidigte die Union die Bundesratsinitiative. Das novellierte Jungenschutzgesetz sei in einer "Blitzaktion" nach den tragischen Ereignissen von Erfurt aus dem Boden gestampft worden. Dabei habe die Regierung die Expertenmeinungen und die Meinung der Opposition vernachlässigt. Gebraucht werde ein umfassenderes, verlässlicheres und transparenteres Gesetz. Notwendig sei zum Beispiel ein explizites Verbot von so genannten Killerspielen, sonst "schaffen wir uns eigene Amoklaufübungsplätze", so die Argumentation der CDU/CSU-Fraktion. Auch ein Verbot von Videoverleihautomaten sei wichtig, denn in der Praxis zeige es sich, dass die Jugendlichen die rechtlichen Bestimmungen mühelos unterlaufen könnten. Für die Liberalen hingegen bedeutete ein solches Verbot eine Diskriminierung eines Wirtschaftszweiges. In einem Punkt zeigte sich die FDP von der Initiative der Länderkammer überzeugt: Kinder und Jugendliche dürften demnach auf Trägermedien nicht in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_054/03
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