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092/2003
Stand: 06.05.2003
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"Kein demokratisches Legitimationsdefizit durch das Lamfalussy-Verfahren"

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Das von der CDU/CSU-Fraktion befürchtete demokratische Legitimationsdefizit durch das so genannte Lamfalussy-Verfahren in der europäischen Rechtsetzung ist "in der unterstellten Form" nicht gegeben. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/887) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/784). Nach den Vorschlägen des früheren Präsidenten des Europäischen Währungsinstituts, Alexandre Lamfalussy, sollen EU-Rechtsetzungsakte im Bereich der Wertpapiermärkte nur noch allgemeine Vorschriften zur Rahmenregulierung enthalten. Konkrete Durchführungsbestimmungen sollen dagegen auf einer zweiten Ebene durch so genannte Komitologieausschüsse beschlossen werden, heißt es in der Antwort. Da sich die Vorschläge Lamfalussys ausschließlich auf den Wertpapierbereich bezogen hätten, sei bislang lediglich der Europäische Wertpapierausschuss als Komitologieausschuss errichtet worden.

Die Sorge, die neuen Arrangements bei der Festlegung der Umsetzungsvorschriften könnten das Gleichgewicht zwischen den EU-Organen beeinträchtigen, werde von allen Beteiligten sehr ernst genommen, so die Regierung. Es sei von keiner Seite beabsichtigt, die Rechte und Einflussmöglichkeiten des Europäischen Parlaments einzuschränken. Die Kommission strebe an, die bestehenden Beratenden Ausschüsse im Banken und Versicherungsbereich so bald wie möglich, voraussichtlich im Herbst, entsprechend dem Lamfalussy-Modell jeweils in einen Ausschuss mit Regelungsbefugnissen und einen Ausschuss mit beratendem Charakter für die technischen Detailregelungen auszugestalten. Die Kontrollbefugnisse des Europäischen Parlaments sollen nach Regierungsangaben im künftigen EU-Verfassungsvertrag geklärt werden. Für die Übergangszeit habe die EU-Kommission einen geänderten Komitologiebeschluss vorgeschlagen, der keine erweitere Einbindung des Europäischen Parlaments in die Kontrolltätigkeit vorsieht, sondern lediglich die Rolle des Rats und der Mitgliedsstaaten bis hin zur bloßen Beratungsfunktion reduziert

Die auf dem Europäischen Rat von Stockholm beschlossenen Modifikationen des Komitologieverfahrens für die Wertpapiermärkte stellen nach Regierungsansicht sicher, dass die Kommission keine Durchführungsbeschlüsse gegen eine vorherrschende Meinung im Rat beschließen kann. Kommissionspräsident Romano Prodi habe gegenüber dem Parlament förmlich erklärt, dass die Nutzung des Komitologieverfahrens im Wertpapierbereich nicht zu einem Verlust demokratischer Kontrolle durch das Parlament führt. Die Kommission lege großen Wert darauf, dem Parlament die umfassende Transparenz des gesamten Verfahrens zu garantieren. Schließlich habe sie ihr politisches Bekenntnis zur Gleichbehandlung des Parlaments und zur Gewährleistung eines ausgewogenen Kräftegleichgewichts zwischen den EU-Institutionen verdeutlicht. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist zwischen dem Parlament und der Kommission eine tragfähige Basis für die praktische Zusammenarbeit der im Lamfalussy-Verfahren beteiligten EU-Institutionen gefunden worden. Die Regierung zeigt sich überzeugt, dass mit den Lamfalussy-Standards die Verfahren wesentlich beschleunigt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_092/07
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