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135/2003
Stand: 24.06.2003
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Hausarztsystem stößt weitgehend auf positives Echo

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/RAB) Die Pläne von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Hausärzte finden weitgehend ein positives Echo bei den Experten des Gesundheitswesens. Die Sachverständigen äußerten sich am Montagabend zu den Plänen der Koalition, mit dem Entwurf zur Reform des Gesundheitswesens (15/1170) die Krankenkassen zu verpflichten, ihren Versicherten ein Hausarztsystem anzubieten. Danach soll es ein Bonussystem für Versicherte geben, die sich freiwillig in ein solches System einschreiben und regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten in Anspruch nehmen. Volker Hansen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewertete das Hausarztsystem grundsätzlich positiv, kritisierte aber die Konzentration auf die Krankenkassen. Die Einzelheiten sollten sich im Wettbewerb zeigen, da sonst unter Umständen zusätzliche Kosten entstünden. Die Betriebe könnten unter Fehlzeiten infolge von Hausarztbesuchen leiden, wenn die Patienten trotz einer klaren Diagnose nicht gleich den Facharzt konsultieren, so Hansen. Auch Hans-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, forderte den Ausbau der hausärztlichen Versorgung, damit die Patienten in einer komplexen medizinischen Welt kontinuierlich betreut würden. Gleichzeitig dürfe aber nicht die ambulante fachärztliche Versorgung leiden. Eine freie, wohnungsnahe Arztwahl müsse weiterhin garantiert bleiben. Der Sachverständige sprach sich dafür aus, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu Gunsten einer durchgängigen Betreuung der Patienten zu überwinden. Dies könne beispielsweise geschehen, indem Krankenhausärzte in die ambulante Versorgung einbezogen werden. Hoppe prophezeite, dass

bis zum Jahre 2010 etwa 50 000 Hausärzte gebraucht werden, die sowohl auf Innere als auch auf Allgemeinmedizin spezialisiert sind.

Auch Christoph Nachtigäller von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte kritisierte den Zwang zur Konsultation eines Allgemeinmediziners, wenn eine Diagnose bereits vorliegt. Problematisch seien die neuen Regelungen insbesondere für die Gruppe der chronisch Kranken, die auf einen Besuch beim Hausarzt auf Grund vorliegender Diagnose verzichten könnten. Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber noch "Sicherheitsstangen" einbauen, damit die fachärztliche Versorgung weiterhin gewahrt bleibt. Der AOK-Bundesverband begrüßte grundsätzlich die Stärkung des Hausarztmodells, sprach sich aber dafür aus, die Einzelheiten dem Wettbewerb zu überlassen. Außerdem solle das System den Krankenkassen nicht verpflichtend vorgeschrieben werden, so der AOK-Bundesverband. Darüber hinaus solle im Gesetzentwurf klar und stringent geregelt sein, welche qualitativen Anforderungen die Hausärzte erfüllen müssen. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen sind in der Vergangenheit zu viele Anreize zur fachärztlichen Spezialisierung gesetzt worden. Dadurch sei die Rolle der Allgemeinmedizin und die Navigationsfunktion der Hausärzte geschwächt worden. Der Verband sprach sich ebenfalls dafür aus, für chronisch kranke Personen Ausnahmen zuzulassen, damit die Behandlung nicht verzögert und keine neuen Kosten entstehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_135/01
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