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152/2003
Stand: 03.07.2003
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Schröder: "Vorwurf der Täuschung weise ich mit aller Entschiedenheit zurück"

1. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/KHB) Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat am Donnerstag als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages über angeblichen Wahlbetrug vor dem 22. September den von der Union erhobenen Vorwurf der "Täuschung" entschieden bestritten. Wörtlich sagte Schröder, der seinen Beruf als "Strafverteidiger und Bundeskanzler" angab: "Die im Untersuchungsauftrag formulierte Unterstellung, die Bundesregierung hätte die Öffentlichkeit zur Lage des Bundeshaushalts und der EU-Stabilitätskriterien getäuscht, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Sie entbehrt jeder Grundlage." Der Bundeskanzler soll bislang nach dem Willen aller Fraktionen der letzte Zeuge sein; mit ihm will der Ausschuss die öffentliche Beweisaufnahme abschließen. Zu Beginn der Sitzung hatte Schröder eine vom Bundeskabinett beschlossene Aussagegenehmigung vorgelegt.

Der Bundeskanzler versicherte, es habe aus seiner Sicht nach den relativ schwachen Konjunkturdaten im Mai 2002 keinen Anlass gegeben, von den Prognosen für den Jahresverlauf abzurücken. In der zweiten Jahreshälfte hätten alle Fachleute eine Besserung erwartet, die sich erst mit den im Oktober bekanntgewordenen massiven Einbrüchen im Steueraufkommen des Monats September als nicht haltbar erwiesen habe. Die erwartete Besserung der Konjunkturlage wie relativ hohe Tarifabschlüsse hätten auch positive Effekte für die Krankenkassen und damit für die Höhe der Beitragssätze erwarten lassen. Er sei stets davon ausgegangen, dass die vorliegenden Daten auch zu den gemachten Prognosen berechtigten, Er habe doch gar nicht die Möglichkeit, eine Prognose aus dem Bundesfinanzministerium durch seine eigene Prognose zu ersetzen.

Schröder lehnte die Aufforderung des Unionsobmannes Peter Altmaier ab, sich "in aller Form zu entschuldigen", dass die Bundesregierung vor der Wahl falsche Informationen über die Lage der öffentlichen Kassen abgegeben habe. "Eine solche Behauptung", sagte Schröder, "wird nicht dadurch richtig, dass man sie ständig wiederholt." Er nenne diese Aufforderung eine "erlaubte Polemik". Es habe keine Verabredung und keine Verschwörung gegeben, die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag falsch oder unvollständig zu unterrichten. Mehrfach kam es in der Vernehmung zu Wortgefechten zwischen dem Kanzler und Altmaier. Schröder warf dem Fragesteller vor, Unterstellungen und Vorverurteilungen in die Fragen aufzunehmen und einer Verschwörungstheorie nachzuhängen. Eine Frage Altmaiers, ob ihm Vermerke aus dem Finanzministerium über die mögliche Überschreitung der geplanten Nettoneuverschuldung und der Überschreitung der EU-Stabilitätskriterien vorgelegen hätten, verneinte Schröder. "So läuft die Arbeit einer Regierung nicht, dass er sich Vermerke von Referatsleitern aus den Ministerien vorlegen läßt. Dazu hat er gar keine Zeit." Ob er dann mit Finanzminister Hans Eichel darüber gesprochen habe, daran könne er sich nicht erinnern. Im Übrigen erwarte Altmaier von ihm Kenntnisse für das Jahr 2002, die erst im Jahr darauf bekannt geworden seien. "Sie vorherzusehen ist diesem Bundeskanzler nicht möglich", sagte Schröder.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_152/01
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