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184/2003
Stand: 08.09.2003
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Arbeitsmarktreformen gehen dem Bundesrat nicht weit genug

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Reformen am Arbeitsmarkt (15/1509) für nicht weitgehend genug. Dieser Entwurf ist wortgleich mit einer bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzesinitiative (15/1204). Darin ist vorgesehen, neu eingestellte Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag auf den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern bis Ende 2008 nicht anzurechnen, um so in kleinen Unternehmen mehr Beschäftigung zu fördern. Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Sozialauswahl auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers beschränkt. Der Arbeitnehmer soll die Möglichkeit erhalten, sich zu entscheiden, ob er gegen die betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorgeht oder stattdessen die gesetzliche Abfindung beansprucht. Er kann die Abfindung wählen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe gestützt und ihn darauf hingewiesen hat, dass er die Abfindung erhält, wenn er die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. In neu gegründeten Unternehmen sollen befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden können. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate, für über 55-jährige Arbeitnehmer auf höchstens 18 Monate begrenzt.

Dagegen schlägt der Bundesrat vor, beschäftigungsorientierte Abweichungen von Tarifverträgen unter Beachtung der Tarifautonomie zuzulassen und betriebliche Bündnisse für Arbeit sowie beschäftigungssichernde Betriebsvereinbarungen gesetzlich abzusichern. Darüber hinaus sollten Unternehmen Arbeitslose während der Probezeit unter Tarif beschäftigen können. Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit erhalten, gegen die vorherige Vereinbarung einer Abfindung auf Kündigungsschutzklage zu verzichten. Für Existenzgründer sollte während der ersten vier Jahre der Kündigungsschutz für ihre Arbeitnehmer entfallen. Ebenso will die Länderkammer "zu weit gehende" Regelungen über Teilzeit- und befristete Arbeitsverträge beschränken. Leiharbeitnehmern will der Bundesrat erst nach einem Jahr der Beschäftigung beim selben Entleiher Anspruch auf den dort geltenden tariflichen Lohn zubilligen. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sollte in drei Jahresschritten von 6,5 auf 5 Prozent gesenkt werden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.

Die Bundesregierung vermisst in ihrer Gegenäußerung dazu die "erforderliche Ausgewogenheit". Damit würde der Tarifvertrag als Instrument zur Sicherung von Mindestarbeitsbedingungen zur Disposition gestellt. Arbeitnehmerrechte wie der Kündigungsschutz, der Anspruch auf Teilzeitarbeit und das Recht der Leiharbeitnehmer auf eine angemessene Entlohnung würden erheblich beschnitten. Die Forderungen des Bundesrates nach weitergehenden Gesetzesänderungen werden von der Regierung daher abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_184/03
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