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218/2003
Stand: 15.10.2003
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Unionsantrag zur Transparenz über EU-Verhandlungen zu Asylfragen abgelehnt

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Abgelehnt haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am Mittwochvormittag im Innenausschuss den Antrag der CDU/CSU-Fraktion (15/655), die europäische Ausländer-, Asyl- und Zuwanderungspolitik transparent zu machen. Die Union hatte gefordert, den Deutschen Bundestag umfassend und zum frühest möglichen Zeitpunkt über alle Entwicklungen bei den Verhandlungen über die EU-Rechtsetzungsverfahren in der Ausländer-, Asyl- und Zuwanderungspolitik zu informieren und ein entsprechendes Verfahren zu implementieren. Als Beispiel nannte die Union Beobachterberichte der Bundesländer zu den EU-Verhandlungen auch im Hinblick auf die Positionen anderer EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wurde von der Bundesregierung gefordert, bei den Verhandlungen und Entscheidungen nicht den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes zugrunde zu legen, sondern das derzeit geltende Ausländer- und Asylrecht. Entschieden wandte sich die CDU/CSU dabei gegen die Position von Jonathan Faull, Generaldirektor für Justiz und Inneres in der

Europäischen Kommission, wonach etwa in der Frage des Asylrechtes der Tatbestand einer Verfolgung entscheidend sei und nicht, durch wen eine Verfolgung von Personen oder Gruppen stattfinde. Hierzu gebe es nicht nur von der CDU/CSU in Deutschland erheblichen Widerspruch, sondern auch von anderen EU-Staaten.

Die SPD erwiderte, Informationen über die Verhandlungen in der EU seien transparent und jederzeit abrufbar. Zudem seien inhaltliche deutsche Positionen weitgehend gewahrt. Im Übrigen blieben deutsche Regelungen im Rahmen der EU bestehen, ein nationaler Gestaltungsrahmen innerhalb der EU-Übereinkommen sei vorgesehen und auch der Nachzug von Angehörigen aus Drittländern sei eine "Kann-Bestimmung". Bündnis 90/Die Grünen ergänzten, der richtige Weg zu Veränderungen führe nur über eine gemeinsame europäische Lösung. Vorwürfe der Union würden zudem durch Wiederholung nicht richtiger. Die FDP begründete die Ablehnung der Unionsinitiative damit, es liege im Wesen von Verhandlungen, sich ergebende Spielräume sofort zu nutzen. Im Kern gehe es der CDU/CSU aber nicht um die Frage der Information, sondern um eine Festschreibung der von ihr vertretenen Positionen. Diesen Effekt habe sie mit der Vorlage des Antrags bereits erreicht. Die SPD verwies im Weiteren auf die derzeitigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss. Diese seien soweit gediehen, dass sich im Sinne einer angestrebten gemeinsamen Lösung für Deutschland der Unionsantrag überholt habe. Zu unterstreichen sei auch, dass Innenminister Otto Schily (SPD) die deutschen Positionen "mit Virtuosität vertrete" und man sich deshalb bei den Verhandlungen "gut aufgehoben fühlen" könne.

Die Äußerung der CDU/CSU, Schily führe die EU-Verhandlungen zugegebenermaßen sehr engagiert, nahm die Vertreterin der Bundesregierung auf. Sie sagte, in Bezug auf klare Information wäre es erstrebenswert, wenn die Union sich nicht immer darauf beschränkte, Schily im nichtöffentlichen Bereich zu loben, aber öffentlich darüber nichts zu sagen. Auch teile man die Ausführungen der Liberalen, wonach bei den Verhandlungen der entstehende Spielraum sofort genutzt und zu eigenen Gunsten wahrgenommen werde. Schließlich aber müsse im Hinblick auf das inhaltliche Beharren der CDU/CSU ausdrücklich auch darauf verwiesen werden, dass die Willensbildung des Deutschen Bundestages zum Zuwanderungsgesetz bereits in zwei Abstimmungen deutlich bestätigt worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_218/02
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