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244/2003
Stand: 06.11.2003
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Schmidt: Gute Chancen für den Verkauf der GAGFAH-Wohnungen

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Ohne gravierende Änderungen hat am Donnerstagmittag der Etat des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung den Haushaltsausschuss passiert. Für den Etatentwurf stimmte die Koalition, die FDP lehnte ihn ab. Auch bei den Beratungen dieses Einzeletats beteiligten sich die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion nicht an den Abstimmungen und brachten keine eigenen Anträge ein, da die Fraktion den Etatentwurf 2004 der Bundesregierung (15/1500) insgesamt für nicht beratungsreif hält.

Bundesministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte, dass ein neues Bieterverfahren zum Verkauf der Wohnungen der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft für Angestellten-Heimstätten (GAGFAH) eröffnet worden sei. Sie sieht gute Chancen für den Verkauf und machte deutlich, dass natürlich nicht "unter Wert" verkauft werden dürfe. Der Vertreter der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, dem die GAGFAH gehört, betonte, dass es sich hierbei um keinen Notverkauf handele. Ob es in der derzeitigen Situation auf dem Wohnungsmarkt günstig sei, zu verkaufen, sei schwer zu beurteilen. Die GAGFAH verfüge über eine Fläche von rund 5,3 Millionen Quadratmeter, der Buchwert sei derzeit 1,6 Milliarden Euro. Mit dem geplanten Gesamtverkauf werde wahrscheinlich ein günstiger Preis erzielt, als wenn die Wohnungen einzeln verkauft würden. Er gehe davon aus, dass Ende Jahres belastbare Angebote vorliegen und Mitte 2004 die ersten Zahlungen eingehen würden.

Während der Haushaltsberatungen wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie von der FDP beim Bundessozialgericht für Baumaßnahmen 7 Millionen Euro gestrichen. So stehen dort im kommenden Jahr nur noch 1 Million Euro zur Verfügung. Keine Mehrheit fanden allerdings weitere fünf Anträge der Liberalen mit weiteren Einsparmöglichkeiten. Die Fraktion hielt die vorgeschlagenen Sparmaßnahmen angesichts der Finanznot und einer exorbitanten Verschuldung sowie zum Abwenden zusätzlicher Schulden von über 5 Milliarden Euro zur Finanzierung der dritten Steuerreformstufe für notwendig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_244/01
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