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035/2004
Stand: 11.02.2004
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Antrag zum Friedensprozess im Sudan einstimmig verabschiedet

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/BOB) Einstimmig hat der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur Unterstützung des Friedensprozesses im Sudan (15/2152) beschlossen, nachdem Änderungswünsche von SPD und Bündnis 90/Die Grünen berücksichtigt worden waren. Staatsministerin Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grünen) vom Auswärtigen Amt betonte, der Sudan stehe vor der "historischen Chance" des Abschlusses eines Friedensabkommens. Von einer "substantiellen Verbesserung" der Menschenrechtslage könne aber keine Rede sein. So habe die Europäische Union beschlossen, bei der nächsten Sitzung der Menschenrechtskommission im Frühjahr in Genf eine Resolution zum Thema Sudan einzubringen.

Die Koalition verlangte unter anderem, dass das von den Konfliktparteien am 7. Januar 2004 unterzeichnete Teilabkommen Erwähnung finden möge, das die Aufteilung der Erdöleinkünfte zwischen dem Norden und dem Suden regelt. Dadurch seien die größten Hindernisse zu einem umfassenden Frieden beseitigt worden. Ferner hatten Sozialdemokraten und Bündnisgrüne sich dafür ausgesprochen, an die sudanesische Regierung zu appellieren, den Vereinten Nationen sowie internationalen Hilfsorganisationen den uneingeschränkten Zugang nach Darfur zu ermöglichen. Staatsministerin Müller führte dazu aus, der Konflikt in Darfur sei nach wie vor nicht befriedet. Die Zahl der Binnenvertriebenen betrage 600.000; in den Tschad seien 130.000 Menschen geflüchtet. Auf eine Initiative der CDU/CSU beschloss der Ausschuss darüber hinaus, nicht nur Bildungsprogramme über deutsche politische Stiftungen zu fördern, sondern auch die Möglichkeit einer Wiedereröffnung des Goethe-Institutes in Khartum zu prüfen. Ein Sprecher der SPD sprach sich nicht grundsätzlich dagegen aus, gab aber zu Protokoll, dies dürfe nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten geschehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_035/04
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