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048/2004
Stand: 24.02.2004
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Regelung zur Fortführung und Umstellung des Mikrozensus vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Fortführung des Mikrozensus (MZ) sowie eine Anpassung der Erhebungszeiträume an die EU-Zyklen will die Bundesregierung mit der Vorlage eines Gesetzes zur "Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte" (15/2543) erreichen. Danach werden die Erhebungen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und Haushalte sowie über den Arbeitsmarkt auch ab 2005 als Informationsbasis für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft benötigt. Für die seit 1957 durchgeführten Erhebungen und das bis einschließlich 2004 geltende Mikrozensusgesetz sei daher ein Abschlussgesetz erforderlich, erklärt die Bundesregierung in ihrer Begründung. Darüber hinaus seien alle EU-Mitgliedstaaten zu einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft verpflichtet. Deutschland müsse die Umstellung ab 2005 vierteljährliche und jährliche Ergebnisse an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) liefern. Eine zeitliche Umstellung des Mikrozensusgesetzes von der jährlichen auf eine unterjährige Erhebung sei erforderlich, weil dadurch getrennte Erhebungen von Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe vermieden würden. Das entlaste sowohl die Befragten und führe zu erheblicher Kostenersparnis.

In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es dazu, der Gesetzentwurf enthalte mehrere zusätzliche Merkmale, deren Anzahl auch dadurch erhöht werde, dass bisher nur im Vierjahresrhythmus gestellte Fragen ab 2005 jährlich gestellt werden sollen. Aus Gründen der Akzeptanz und der Zumutbarkeit gegenüber den auskunftspflichtigen Haushalten seien Einschränkungen erforderlich, um den Fragenumfang nicht auszuweiten und damit die Qualität der Ergebnisse zu beeinträchtigen, heißt es. Aktuell verstärkt werde die Problematik durch eine EU-Verordnung über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Allein damit werde für das Jahr 2005 die Erhebung von elf weiteren Variablen vorgeschrieben.

In ihrer Gegenäußerung legt die Bundesregierung dar, die vom Bundesrat vorgeschlagenen drastischen Kürzungen des Erhebungsprogramms seien nicht vertretbar, weil sie den dringenden Informationsbedarf negierten. Der empfohlene Verzicht zum Beispiel auf Angaben zur Bildung, Alters- und Krankheitsvorsorge sowie zum Gesundheitszustand stehe im Widerspruch zum tatsächlichen Informationsbedarf, weil diese Ergebnisse als Grundlage für politische Entscheidungen sowie für wissenschaftliche Untersuchungen benötigt würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_048/04
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