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063/2004
Stand: 10.03.2004
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Rechtsgrundlagen der Untersuchungshaft für Jugendliche auf dem Prüfstand

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) In den meisten Fällen wird der Haftgrund der Fluchtgefahr von Jugendlichen für die Anordnung der Untersuchungshaft genutzt. In der Praxis deutet sich laut FDP aber an, dass dieser Haftgrund zweckentfremdet wird, um die Untersuchungshaft zu erzieherischen Zwecken zu nutzen. Zu den Rechtsgrundlagen für die Anordnung der Untersuchungshaft für Jugendliche hat die FDP-Fraktion deshalb eine Kleine Anfrage (15/2613) vorgelegt. Die Liberalen wollen unter anderem wissen, ob die Regierung der Ansicht ist, dass die bisherige Rechtsgrundlage für die Anordnung der Untersuchungshaft für Jugendliche verfassungsgemäß ist. Ob die Regierung der Auffassung ist, dass zur Anordnung und Regelung der Untersuchungshaft für Jugendliche ein eigenes Gesetz notwendig ist, um für die Jugendlichen eigene Regelungen ohne Heranziehung der Vorschriften der Strafprozessordnung zu haben, wollen die Abgeordneten auch wissen. Die Fraktion interessiert weiter, wie die Regierung den Vorschlag bewertet, die Anordnung der Untersuchungshaft für Jugendliche an einen bestimmten Katalog von Straftaten zu knüpfen. Ob der Regierung wissenschaftliche Untersuchungen über die Untersuchungshaft für Jugendliche bekannt ist und, wenn ja, zu welchen Ergebnissen die Untersuchungen kommen, interessiert die Liberalen ebenfalls.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_063/03
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