Regierung setzt sich für Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages ein
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung setzt sich durch die aktive Teilnahme an internationalen Prozessen und auf EU-Ebene zur verbesserten Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) für die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages ein. Dies geht aus ihrer Antwort (15/2744) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/2633) zum Schutz von Ur- und Primärwäldern hervor. Dazu zählten auch der geplante Abschluss von Partnerschaftsabkommen mit Ländern, in denen bislang keine ausreichenden Verwaltungsstrukturen bestünden, um vor allem die Durchsetzung von nationalem Forstrecht und gute Regierungsführung zu unterstützen und Korruption zu bekämpfen.
Daneben würden auf EU-Ebene Notwendigkeit und Optionen für EU-Regelungen geprüft, die den Import von Holz aus illegaler Herkunft strafbar machen würde. Ein nationales Importverbot für Holz aus illegaler Herkunft könne von der Bundesregierung aus rechtlichen Gründen nicht erlassen werden, da dies handelsrechtlich problematisch sei und die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Außenhandels bei der EU-Kommission und nicht bei den einzelnen Mitgliedstaaten liege. Derzeit werde auf EU-Ebene geprüft, ob eine Verordnung zum Nachweis der legalen Herkunft von Holz in der EU erlassen werden könne. Flankierend führe die Bundesregierung Gespräche mit der deutschen Holzimportwirtschaft, die auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zielten.