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104/2004
Stand: 23.04.2004
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Unbefristete Vollzeitarbeit soll normale Beschäftigungsform bleiben

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Politik der Bundesregierung ist darauf gerichtet, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis mit voller tariflicher Wochenarbeitszeit auch weiterhin die normale Form der Beschäftigung bleibt. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (15/2932) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/2892). Wie darin mitgeteilt wird, hat der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der abhängigen Erwerbstätigen 2002 21,4 Prozent betragen. Die Teilzeitquote sei in den letzten Jahren stetig gestiegen, vor allem seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes im Jahre 2001. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten betrage derzeit 14,47 Stunden. 2002 habe sich der Anteil der Leiharbeitnehmer an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 1,22 Prozent belaufen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse an allen Arbeitsverhältnissen wird für 2002 mit 7,5 Prozent angegeben (6,8 Prozent im alten Bundesgebiet, 11 Prozent in den neuen Ländern).

Im Jahre 2002 hätten 62,9 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland in Betrieben mit Bindung an einen Verbandstarifvertrag und 7,1 Prozent in Betrieben mit Firmentarifverträgen gearbeitet. Für Ostdeutschland werden die entsprechenden Anteile mit 42,7 Prozent und 11,8 Prozent angegeben. Damit seien im Westen 70 Prozent und im Osten 54,5 Prozent (insgesamt 68 Prozent) aller Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt. Auch nichttarifgebundene Unternehmen orientierten sich am einschlägigen Tarifvertrag, im Westen etwa 15,5 Prozent und im Osten etwa 23,7 Prozent. Daraus ergibt sich, so die Regierung, dass für die Arbeitsverhältnisse von rund 84 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland Tarifverträge vollständig und überwiegend maßgebend sind. Wenn man die Gesamtzahl der Mitglieder in Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden ins Verhältnis zur Gesamtzahl der abhängig Beschäftigten setze, ergebe sich für das Jahr 2002 ein Anteil von etwa 27 Prozent. Diese Quote habe vor zehn Jahren noch bei einer Größenordnung von 40 Prozent gelegen, heißt es in der Antwort.

Wie die Regierung weiter berichtet, sind zwischen 1949 und dem 1. April 2004 sind in Deutschland mehr als 347.000 Tarifverträge abgeschlossen worden. Davon seien zurzeit knapp 60.000 gültig. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seien in jedem Jahr rund 7.500 neue Tarifverträge vereinbart worden. Tarifverträge gebe es für Wirtschaftszweige, in denen etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigt sind. Damit habe sich das Tarifverhandlungssystem bewährt. Nur rund 0,8 Prozent aller gültigen Tarifverträge seien derzeit allgemeinverbindlich. Die Regierung überlegt nach eigener Aussage nicht, einen allgemein geltenden, gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_104/03
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