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105/2004
Stand: 23.04.2004
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Kein "Zuständigkeitsgewirr" beim Havariekommando

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Beim Notfallmanagement bei schweren Schiffshavarien gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung kein "Zuständigkeitsgewirr" und keine "negativen Kompetenzkonflikte". Sie widerspricht in ihrer Antwort (15/2928) einer Darstellung der FDP-Fraktion. Diese hatte sich in ihrer Kleinen Anfrage (15/2786) auf Fachdiskussionen berufen, denen zufolge das Havariekommando kein Durchgriffsrecht habe, sondern dieses letztlich vom guten Willen aller Beteiligten abhänge. Dem gegenüber erklärt die Regierung, es bestehe beim Havariekommando eine klare Entscheidungsstruktur mit weitest möglicher fachlicher Unabhängigkeit ihres Leiters. Zurzeit befinde es sich im "vorläufigen Wirkbetrieb", das heißt, es sei in vier verschiedenen Gebäuden des Wasser- und Schifffahrtsamtes Cuxhaven untergebracht, die alle fußläufig erreichbar seien. Ungeachtet dessen sei das Havariekommando seit 1. Januar 2003 einsatzfähig, so die Regierung.

t) u)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_105/02
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