Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an EU-Recht anpassen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung weiterer Richtlinien in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/2946) vorgelegt. Dabei geht es um die europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen wie Krediten, Versicherungen, Altersversorgungsverträgen oder Geldanlagen an Verbraucher vor allem per Telefon, Fax oder Internet. Kern der Richtlinie sind umfassende Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher sowie ein Widerrufsrecht. Der Entwurf unterscheidet zwischen der Pflicht zur vorherigen Information des Verbrauchers und zur Pflicht, Informationen in Textform zu übermitteln. Der Verbraucher soll die Informationen in Textform erhalten, bevor er an den Vertrag oder durch ein Angebot gebunden ist. Ausnahmen sollen nur dann zugelassen sein, wenn die Art der Fernkommunikation, vor allem beim Telefongespräch, dies erfordert.
Der Gesetzentwurf differenziert zudem zwischen dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und dem allgemeinen Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen. Beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen würden die Vorabinformation und die Mitteilung in Textform in der Regel zusammenfallen, weil beide gleichzeitig erforderlich sind. Bei der Lieferung von Waren oder bei Verträgen über sonstige Dienstleistungen stehe dem Unternehmer nach wie vor die Möglichkeit offen, die Mitteilung bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages nachzuholen. Die Regierung plant überdies, eine Streitschlichtung einzurichten und für das Versicherungsrecht eine "in sich geschlossene Parallelregelung" zu schaffen. Den meisten Änderungsvorschlägen des Bundesrates in dessen Stellungnahme stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht zu.