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130/2004
Stand: 13.05.2004
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Regierung will EU-Richtlinie zur Neuregelung des Gentechnikrechts umsetzen

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung will das Gentechnikrecht novellieren und hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3088) vorgelegt. Die Neuregelung solle in erster Linie der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts der EU über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt dienen, heißt es in der Begründung. Ziel der Novelle sei es, unter Berücksichtigung der Erfahrungen und der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse einen angemessenen ordnungspolitischen Rahmen zu gewährleisten, der die Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit erfasst, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verbunden sein können.

Was die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes anbelangt, macht die Regierung keine konkreten Angaben und beruft sich dabei darauf, dass Länder und Gemeinden "überwiegend" keine Angaben zu möglichen Kostensteigerungen gemacht hätten. Aufgrund der erhöhten Sorgfaltspflichten seien Mehrkosten für Produzenten und Konsumenten von GVO-Produkten nicht auszuschließen. Konkrete Angaben seien jedoch auch in diesem Fall nicht möglich. Allerdings würden von einzelnen Verbänden Mehrkosten für Produzenten gentechnikfreier Produkte in der Nachbarschaft von Gentechnik anwendenden Produzenten über die gesamte Wertschöpfungskette prognostiziert, schreibt die Regierung weiter. Es sei daher nicht auszuschließen, dass dies zu einer nicht quantifizierbaren Erhöhung von Einzelpreisen führen könne. Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau seien aber nicht zu erwarten. Der Bund muss nach Angaben der Regierung aber mit erhöhten Personalbedarf rechnen. Diese Kosten, die durch den Mehrbedarf des Zentrums für Gentechnik und die Teilung der Zentralen Kommission in zwei spezialisierte Ausschüsse entstehen, werden nach einer vorläufigen Schätzung der Regierung insgesamt 124.000 Euro betragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_130/01
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