Voraussetzungen für erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum schaffen
Berlin: (hib/VOM) Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des erweiterten Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) will die Bundesregierung durch einen Gesetzentwurf (15/3173) schaffen. Er bezieht sich auf das Übereinkommen vom 14. Oktober 2003 über die Beteiligung der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten am EWR. Durch den Beitritt ergeben sich den Angaben zufolge für alle Vertragspartner Erleichterungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr. Aufgrund einer höheren Intensität des Wettbewerbs seien tendenziell positive Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau, vor allem auf das Verbraucherpreisniveau im erweiterten EWR, zu erwarten.