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140/2004
Stand: 26.05.2004
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Änderungsanträge zur Abgabenordnung durch Experten kontrovers diskutiert

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich bewerten Experten die von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Änderungsvorschläge zu einen Gesetzentwurf des Bundesrates über die Änderung der Abgabenordnung (15/904). Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Die Koalitionsfraktionen wollen zusätzlich zur Änderung der Abgabenordnung auch das Einkommensteuergesetz ändern. Dabei geht es um Berufsausbildungskosten, um einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und um die Abführung der Kapitalertragsteuer. So soll erreicht werden, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung, die nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, bis zur Höhe von 4000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sind. Darüber hinaus wollen die Fraktionen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro im Jahr auf Fälle ausdehnen, in denen das Kind das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat und dem Steuerpflichtigen dafür ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Die Deutsche Steuergewerkschaft begrüßte die vorgesehenen Änderungen als wesentlichen Beitrag, die bisher oft schwierigen und streitanfälligen Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Ausbildungs- und Fortbildungskosten in ihrer Handhabung wesentlich zu vereinfachen. Es werde damit klargestellt, dass Aufwendungen für ein Erststudium zu den nur im beschränkten Umfang als Sonderausgaben abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zu rechnen seien. Aufwendungen im Rahmen eines Zweitstudiums würden künftig als Werbungskosten oder Betriebskosten anerkannt. Dem schloss sich der Paritätische Wohlfahrtsverband an. Der Gesetzgeber folge mit der Änderung der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten. Bernd Heuermann, Richter am Bundesfinanzhof, kritisierte den Entwurf als "nicht hilfreich". Er wirke als "Nichtanwendungsgesetz" zur neueren Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs. Insbesondere die Terminologie des Erst- und Zweitstudiums sei wenig gelungen, da es zu Abgrenzungsproblemen kommen werde. Eine verbesserte Praktikabilität könne er daher nicht erkennen. Auch Professor Joachim Lang von der Universität Köln sieht in dem Entwurf keine Vereinfachung für die Praxis. Das Abzugsverbot für beruflich konkret veranlasste Ausbildungskosten verletze im Übrigen das Nettoverbot und sei daher nicht verfassungskonform, sagte er.

Der Bund der Steuerzahler sieht durch den Regierungsantrag die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes ausgehebelt. Die generelle Zuordnung der Kosten für erstmalige Ausbildungsmaßnahmen zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben verstoße gegen dessen Vorgaben. Die geplanten Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hingegen werden begrüßt. Damit würden durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 entstandene Belastungen für Alleinerziehende ausgeglichen. Auch der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter begrüßte die Änderungen, die für einen großen Teil der Alleinerziehenden nun wieder die Steuerklasse 2 garantieren würden. Der neu eingeführte Entlastungsbetrag von 1308 Euro sei von seiner Entlastungswirkung jedoch viel zu gering. Um die gleiche steuerliche Entlastung wie bei einem Ehepaar, bei dem eine Person nicht erwerbstätig ist, zu erreichen, müsse der Betrag auf 7664 Euro pro Kind angehoben werden

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_140/01
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