Regierung sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei Abtreibungsregelung
Berlin: (hib/BES) Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen am 1. Januar 1996 haben die Bundesländer bis einschließlich 2002 rund 247 Millionen Euro für Leistungen nach diesem Gesetz aufgewendet. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3155) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3029). Die Zahl der Erstattungsfälle im genannten Zeitraum betrage rund 800.000. Die Union hatte sich erkundigt, wie sich das so genannte Beratungskonzept im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen in der Praxis auswirkt und wie die Bundesregierung der ihr vom Bundesverfassungsgericht aufgetragenen Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nachkommt. Laut Antwort besteht derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Zahl der Abtreibungen habe sich trotz der kontinuierlichen Vervollständigung der statistischen Erfassung seit 1996 kaum verändert. Die Bundesregierung gehe daher davon aus, dass die gesetzlichen Regelungen dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens nachkommen.