Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Zusatzstoffe erläutern
Berlin: (hib/SAS) Die Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (15/3246). Ausgangspunkt für die Fragen der Abgeordneten ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2003. Aus Sicht der Liberalen ist Abwägungspunkt 16 der EU-Verordnung umstritten zu bewerten und birgt für Unternehmen in Deutschland "erhebliche Rechtsunsicherheit". Darin heißt es, die Verordnung solle Lebens- und Futtermittel abdecken, die aus einem genetisch veränderten Mikroorganismus (GVO), jedoch nicht solche, die mit einem GVO hergestellt sind. Entscheidend dabei sei, ob das Lebens- oder Futtermittel einen aus dem genetisch veränderten Ausgangsmaterial hergestellten Stoff enthält. Die FDP-Fraktion möchte deshalb von der Bundesregierung wissen, wie diese den Abwägungsgrund der EU-Kommission interpretiert und ob sie die Kennzeichnung von Zutaten als genetisch verändert einfordert, die fermentativ mit einem GVO hergestellt wurden. In diesem Zusammenhang soll sie auch sagen, in welchem Umfang und seit wann in Deutschland Zusatzstoffe wie Vitamine, Aromastoffe und Enzyme in der Lebens- und Futtermittelproduktion verwendet werden, die mit GVOs hergestellt wurden. Gefragt wird außerdem, ob es Zusatzstoffe gibt, die inzwischen überwiegend mit GVOs hergestellt werden, und welche diese sind. Zudem interessiert die Abgeordneten, welche genetisch veränderten Mikroorganismen für die Produktion von Zusatzstoffen für die Lebens- und Futtermittelproduktion zugelassen sind.