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182/2004
Stand: 09.07.2004
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Über die Zukunft des ERP-Sondervermögens informieren

Wirtschaft und Arbeit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Zukunft des ERP-Sondervermögens interessiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/3520). Das ERP (European Recovery Program) geht der Fraktion zufolge auf das 1949 zwischen Deutschland und den USA unterzeichnete Abkommen zurück, das unter dem Stichwort Marshall-Plan bekannt geworden sei und fast seit 55 Jahren als Symbol für das deutsche "Wirtschaftswunder" der Nachkriegszeit stehe. Ziel des ERP sei es, unbürokratische Wirtschaftsförderung vor allem für den Mittelstand zu leisten. Das Sondervermögen werde seit 1969 vom Bundesministerium für Wirtschaft verwaltet. Durch eine erfolgreiche Investitionspolitik sei das Eigenkapital des Sondervermögens von zunächst 3 Milliarden Euro auf mittlerweile 12,7 Milliarden Euro angewachsen. Insgesamt seien aus ERP-Mitteln bis Ende 2002 Kredite in Höhe von 106 Milliarden Euro ausgegeben und allein in Ostdeutschland 313.000 Unternehmen unterstützt worden.

Die Abgeordneten beziehen sich in ihrer Anfrage auf die von der Bundesregierung geplante Übertragung und Aufspaltung der ehemaligen Marshall-Gelder an die Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und in den Haushalt 2005 des Bundesfinanzministers. Damit solle dem Parlament die Entscheidungsmacht über diese Gelder entzogen werden, so die Union. Gleichzeitig gehe das Sondervermögen in der Bilanzsumme der KfW-Bankengruppe auf und verliere so seine rechtlich garantierte Eigenständigkeit. Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele zusätzliche Beschäftigte in der KfW-Bankengruppe erforderlich wären, wenn die Verwaltung des ERP-Sondervermögens auf sie übertragen würde, und ob der direkte Einfluss des Bundestages auf das Sondervermögen dadurch reduziert würde. Gefragt wird auch, ob das ERP-Sondervermögen einen speziellen Status innerhalb der KfW-Bankengruppe erhalten soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_182/08
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