Regierung: Weitere deutliche Emissionsminderungen nach 2012 erforderlich
Berlin: (hib/BOB) Um das in der Koalitionsvereinbarung sowie in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehene Minderungsziel einer 40-prozentigen Reduzierung der Treibhausgase bis 2020 zu erreichen, sind nach Auffassung der Bundesregierung auch nach dem Jahr 2012 weitere deutliche Emissionsminderungen (bezogen auf 1990) in allen relevanten Bereichen erforderlich. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/3644) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/3012) mit. Eine Voraussetzung dafür sei aber, dass sich die EU bereit erklärt, ihre Treibhausgase im selben Zeitrahmen um 30 Prozent zu reduzieren, so die Regierung. Vereinbart worden sei innerhalb der Europäischen Union (EU) eine Lastenteilung für die Periode 2008 bis 2012. Das vorgesehene Minderungsziel des von der EU-Kommission übermittelten Nationalen Allokationsplanes (NAP) orientiere sich an der Lastenteilung sowie an dem Erreichen des nationalen Klimaschutzziels nach dem Kyoto-Protokoll.
Das Kohlendioxid-Emissionsbudget für die erste Handelsperiode (2005 bis 2007) habe nicht ohne weiteres aus den Zielen der Klimaschutzvereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft vom November 2000 sowie vom Dezember 2003 abgeleitet werden können. Die Gründe hierfür bestünden unter anderem darin, dass der Kreis der emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreiber nicht vollständig identisch sei mit dem Kreis der Verbände, die sich bis 2005 zu einer Minderung der Kohlendioxid-Emissionen um 20 Millionen Tonnen gegenüber 1998 verpflichtet hätten. Auf die Frage der Union, ob die Regelung des NAP große Emittenten aus der Stromwirtschaft und der Stahlindustrie gegenüber kleineren Emittenten bevorzuge, antwortet die Regierung, dies sei nicht der Fall. Für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen finde grundsätzlich unabhängig von ihrer Größe ein identischer Erfüllungsfaktor Anwendung.