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209/2004
Stand: 07.09.2004
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Koalition: Neuregelung des Zahnersatzes rückgängig machen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die bereits beschlossene und zum 1. Januar 2005 vorgesehene gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung soll rückgängig gemacht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (15/3681) der Koalitionsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Gleichzeitig soll auch die Wahlmöglichkeit zur privaten Krankenversicherung beim Zahnersatz aufgehoben werden. Um die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz angestrebten Beitragssatzsenkungen sicherzustellen, solle der zusätzliche Beitragssatz auf 0,9 Beitragssatzpunkte angehoben und das Inkrafttreten dieses erhöhten zusätzlichen Beitragssatzes auf den 1. Juli 2005 vorgezogen werden. Bisher war die Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar 2006 vorgesehen.

In der Begründung führen die Fraktionen erhebliche Umsetzungsprobleme für das Zurückziehen der beschlossenen Reform an. In der Vorbereitungsphase habe sich gezeigt, das die Erhebung eines festen Beitrags in einer eigenen Zahnersatzversicherung mit einer Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen würde. Ein fester, einkommensunabhängiger Beitrag wäre zudem mit erheblichen Belastungen von Geringverdienern verbunden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_209/02
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