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244/2004
Stand: 15.10.2004
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Im Bundestag notiert

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung sieht das Wahlgeheimnis durch die Datenerhebung der repräsentativen Wahlstatistik nicht gefährdet, wie sie in einer Unterrichtung (15/3872) mitteilt. Nach eigenen Angaben berücksichtigt diese Einschätzung das Urteil des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Regierung tritt Bedenken entgegen, die der Wahlprüfungsausschuss nach Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2002 geäußert hatte (15/1150, 15/1850). Der Ausschuss hatte eine Prüfung angemahnt, ob ein für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählter Wahlbezirk aus datenschutzrechtlichen Gründen mehr als 400 Wahlberechtigte umfassen müsse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_244/07
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