Regierung erwartet Anwendung des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar
Berlin: (hib/THB) Die Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes ist am 22. September beschlossen worden und liegt seither dem Bundesrat zur Abstimmung vor. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3896) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/3774). Damit sei eine rechtzeitige Verkündung vor dem 1. Januar "ganz überwiegend wahrscheinlich", sodass auch das Zuwanderungsgesetz selbst zu diesem Zeitpunkt angewandt werden könne. Die Verordnung regelt die Anwendung des neuen Zuwanderungsgesetzes und fasst zahlreiche bereits bestehende Verordnungen zusammen. Nach Regierungsangaben waren die Länder an der Erarbeitung der Verordnung beteiligt, sodass der Bundesrat wahrscheinlich zustimmen werde. Außerdem obliege die Ausgestaltung von Integrationskursen der Regierung und sei somit nicht zustimmungspflichtig.