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269/2004
Stand: 08.11.2004
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REACH: Sachverständige fordern Nachbesserungen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)

Berlin: (hib/WOL) Nachbesserungen bei der Neuformulierung des EU-Chemikalienrechts haben die Sachverständige sowie Vertreter der Verbände und Organisationen bei einer öffentlichen Anhörung am Montag nahezu einhellig gefordert. Einig waren sich die Experten auch darin, dass REACH - die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - kommen werde. Es müsse aber noch eine Vielzahl von Nachbesserungen geben, um sowohl dem Schutzgedanken für Verbraucher und Personal von Chemieunternehmen als auch die wirtschaftlichen Perspektiven deutscher und europäischer Chemieunternehmen angemessen zu berücksichtigen. Bei dem EU-Vorhaben sollen bis zum Jahr 2020 für rund 30.000 von insgesamt 100.000 Chemikalienstoffen die Registrierung und Bewertung und das Gefährdungspotenzial in einzelnen Produkten aufgenommen werden. Von den wirtschaftsnahen Experten wurden dabei vor allem bürokratische Hemmnisse durch den Grundsatz jeweils einer Registrierung je Substanz kritisiert. So könne die Registrierung und Bewertung von Endprodukten mit teilweise bis zu 20 Substanzen zu einem Gesamtaufwand führen, dessen Kosten durch bislang in der Forschung tätige Mitarbeiter besonders für mittelständische Unternehmen zu hoch und durch die damit verbundenen Verzögerungen in der Produktion auch zu langwierig seien.

Wenn mit der Offenlegung von Substanzen zudem die Schutzfähigkeit von Produkten eines Unternehmens gefährdet sei, könne dies zu einer Auslagerung von Produktionsvorgängen ins Ausland führen, für deren Angebot in der EU es keine Kontrolle gebe. Auf Nachfrage der Fraktionen stellten die Experten auch klar, dass die ursprünglich angestrebte Verbraucherinformation durch REACH angesichts des Zusammenspiels einzelner chemischer Komponenten in einem Endprodukt nicht zu der gewünschten Transparenz und Information führe und womöglich weniger Informationsgehalt besitze als die derzeitigen Beipackzettel von Arzneimitteln. Während die prinzipielle Notwendigkeit von REACH fast durchgängig unterstrichen wurde, müsse die technische Umsetzung der Kriterien noch erheblich verbessert werden. So sei die Registrierung der einzelnen Substanzen massiv zu vereinfachen, der Risikobezug deutlicher zu machen, den Schutz der Vertraulichkeit zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Region nicht zu unterminieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_269/01
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