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310/2004
Stand: 15.12.2004
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Vorschläge zum Bürokratieabbau mehrheitlich angenommen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Umsetzung wohnungsrechtlicher Vorschriften (15/4231) in geänderter Fassung zugestimmt. Die FDP stimmte gegen das Vorhaben. Mehrheitlich nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu der Vorlage an, durch den die wohnungsrechtlichen Regelungen ausgeklammert werden. Der Gesetzentwurf soll sich nur noch mit der "Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen" befassen. Die Änderung wurde damit begründet, dass die das Wohngeld betreffenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Arbeitsmarktreform stehen. Weil der Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Fristverlängerung beantragt hatte, sei das Inkrafttreten des wohnungsrechtlichen Teils zum 1. Januar nächsten Jahres nicht mehr gesichert, schreiben SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Änderungsantrag. Dieser Teil werde nun als "zweites Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften" gesondert eingebracht. Die im Ausschuss ohne Aussprache beschlossenen Entlastungen von Bürokratie gehen auf Erfahrungen zurück, die im Zuge des im Sommer 2003 vom Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufenen Projekts "Innovationsregionen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch Bürokratieabbau und Deregulierung" gemacht worden sind. Dazu seien in Bremen, in Ostwestfalen-Lippe und in Westmecklenburg Modellregionen gebildet und eine Liste von über 30 Vorschlägen zum Bürokratieabbau in den verschiedensten Rechtsgebieten erarbeitet worden. Diese Vorschläge sollten in den genannten Regionen erprobt und bei Eignung bundesweit umgesetzt werden. Die vom Ausschuss angenommenen Vorschläge betreffen unter anderem die Beschleunigung von Gerichtsverfahren, erleichterte Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen mit Umweltmanagement-Systemen, den Verzicht auf die Vorlage von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch private Erzeuger, reduzierte Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Makler und Bauträger sowie das Gaststättenrecht. So soll zwar an der grundsätzlichen Erlaubnispflicht für Gaststätten festgehalten werden. Allerdings soll künftig die Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen im Zusammenhang mit einer anderen gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit im Nebenbetrieb, jedoch gegen Entgelt, nicht mehr genehmigt werden müssen. Auch sollen künftig Imbissstände, die nicht länger als einen Tag an einem Ort betrieben werden und darüber hinaus keine Sitzplätze anbieten, von der Erlaubnispflicht des Gaststättengesetzes freigestellt werden. Gleichzeitig ist geplant, den Schwellenwert für die Erlaubnispflicht bei Beherbergungsbetrieben von acht auf zwölf Betten anzuheben, damit kleinere Hotels und Pensionen ihre Bettenkapazität erhöhen können, ohne ein kostenaufwändiges Erlaubnisverfahren durchlaufen zu müssen. Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Anträge der CDU/CSU (15/4156), bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und bessere Rahmenbedingen für Arbeit zu schaffen, so wie der FDP (15/3714, 15/4407), das Kündigungsschutzgesetz zu reformieren und die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach betriebsbedingter Kündigung zu beseitigen. Die Union hatte vor allem gefordert, auf betriebliche Doppelprüfungen zu verzichten und denjenigen, der eine Statistik anfordert, dafür auch bezahlen zu lassen. Die Fraktion kritisierte darüber hinaus "Übertreibungen" beim Verbandsklagerecht sowie die Regulierungsdichte auf dem Arbeitsmarkt durch 160 verschiedene Schwellenwerte. Die Sozialdemokraten erklärten, dass sie einige Forderungen, gerade zum Kündigungsschutz, gesellschaftspolitisch ablehnten. Die Liberalen hoben besonders auf ihren Antrag zu den Abwicklungsverträgen ab und sahen hier Handlungsbedarf, um die Arbeitsgerichte zu entlasten. Bündnis 90/Die Grünen hielten der Opposition vor, sie verwechsele Bürokratieabbau mit dem Abbau von Schutzrechten. Änderungen beim Kündigungsschutz führten nicht zu den gewünschten Effekten, so die Fraktion.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_310/04
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