Im Bundestag notiert: überplanmäßigen Ausgabe
Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesfamilienministeriums eine überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 15 Millionen Euro genehmigt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (15/4529) hervor. Dabei geht es um die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich den Angaben zufolge nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge seien stärker erhöht worden als bei der Aufstellung des Bundeshaushalts erwartet worden sei, so die Regierung.