hib-Meldung
026/2005
Stand: 26.01.2005
Sachverständige: Eigenheimzulage den veränderten Bedingungen anpassen
15/3714). Dieser hat zum Ziel,
den Anteil des selbstgenutzten Wohneigentums durch weitere
Förderung zu erhöhen. In Regionen mit hohem Leerstand
etwa sollten eventuelle Einsparungen aus der Eigenheimzulage in den
Stadtumbau fließen, so Freitag. Er sprach sich zudem
dafür aus, die "bisherige Diskriminierung" des selbstgenutzten
Wohneigentums zu beseitigen und dieses in die Altersvorsorge zu
integrieren. Diese Ansicht teilte der Verbandsdirektor der
Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen im Deutschen
Sparkassen und Giroverband, Hartwig Hamm. Er bezeichnete die
Eigenheimzulage als "erfolgreiches Antidiskriminierungsgesetz" und
forderte, man dürfe den Immobilienbesitz nicht an den Rand
drängen. Hamm plädierte dafür, die Eigenheimzulage
bestehen zu lassen bis ein "besseres Mittel" gefunden sei und sie
keinesfalls einseitig in Frage zu stellen. Es sei nachweisbar, dass
es seit der Einführung der Eigenheimzulage 1995 keine
Preissteigerungen im Wohnungsbau gegeben habe, ebenso wenig wie
einen Trend zur Schaffung von Wohneigentum "auf der grünen
Wiese". Alle Daten zeigten, dass die Eigenheimzulage insbesondere
"Schwellenhaushalten" bei der Schaffung von Wohneigentum helfe und
zudem ein "enormes Stück Altersvorsorge" darstelle. Werde sie
abgeschafft, riskiere man eine Zunahme der Altersarmut. Wolfgang
Kiehle von der Wohnbundberatung NRW, betonte dagegen, die
Eigenheimzulage sei in einer Zeit entstanden, als im Bereich der
Wohnungspolitik homogenere Verhältnisse geherrscht hätten
als heute. Heute müsse man zwischen den Regionen
unterscheiden, in denen es ein lange anhaltendes Wachstum und
weiterhin Bedarf an Wohneigentum gebe und wo die Eigenheimzulage
"vielfach zu gering ausgestattet" sei, und Schrumpfungsregionen mit
viel Leerstand. Dort sie die Förderung von Neubaueigentum ein
Schritt in die falsche Richtung. Die Eigenheimzulage als weiterhin
gleich geltendes Instrumentarium habe daher "keine Zukunft". Dem
pflichtete Professor Paul Klemmer, Präsident des Deutschen
Verbandes für Wohnungswesen, Städteumbau und Raumordnung,
bei. Grundsätzlich müsse man im Rahmen der nötigen
Konsolidierungsüberlegungen über die Reduzierung aller
Subventionen nachdenken und diese "auf breiter Front
zurückfahren". Im Falle der Eigenheimzulage sei aber eine
bessere Kalkulierbarkeit erforderlich. Die bisherigen
Fördermaßnahmen hätten positive Aspekte
hervorgebracht, für Kritik, wonach die Eigenheimzulage die
Zersiedelung der Landschaft befördert habe, fehle der Beweis.
Auch der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg
Rips, betonte, dass sich die Rahmenbedingungen der Wohnungspolitik
geändert hätten: Die Gesellschaft werde älter,
weniger und bunter. Daher seien differenzierte
Förderinstrumente notwendig. Die "Eigenheimzulage nach dem
Gießkannenprinzip" sei dafür "nicht geeignet". Andreas
Zehnder vom HGF Verband der Privaten Bausparkassen führte an,
80 Prozent der deutschen Bevölkerung wollten gern in
Wohneigentum leben - wohingegen nur 43 Prozent dies bereits
erreicht hätten. Wohneigentum garantiere jedoch eine
"unabhängige Lebensführung" und erhöhe das
Selbstwertgefühl. Wer über Wohneigentum verfüge,
"tut sich leichter im Engagement gegenüber Dritten", zudem sei
die Kriminalitätsrate in Bundesländern mit einer
höheren Quote von Wohneigentum niedriger. Daher müsse das
Wohneigentum weiterhin gefördert werden. Schlagzeilen wie
"Bildung statt Beton" seien "nicht im Sinne der
Bevölkerung".
Berlin: (hib/SUK) Maßnahmen zur Wohneigentumsförderung
sollen regional differenziert und abhängig von
stadtentwicklungspolitischen Aspekten geregelt werden. Das forderte
Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher
Wohnungsunternehmen, am Mittwoch in einer Anhörung zu einem
Antrag der CDU/CSU (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_026/06