hib-Meldung
046/2005
Stand: 17.02.2005
Koalition will schärfer gegen extremistische Veranstaltungen vorgehen
15/4832). Danach soll eine Versammlung
oder eine Demonstration verboten oder von Auflagen abhängig
gemacht werden können, wenn diese an Orten stattfinden die
eindeutig an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen
Behandlung erinnern und als nationales Symbol für diese
Behandlung anzusehen sind. Verbot oder Auflagen sollen auch gelten,
wenn eine Versammlung geeignet oder nach konkret feststellbaren
Umständen dazu bestimmt ist, die menschenunwürdige
Behandlung von Opfern zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen.
Die Bestimmung der Orte, für die eine Änderung des
Versammlungsgesetzes gilt, soll von der Bundesregierung mit
Zustimmung des Bundesrates durch eine Rechtsverordnung erfolgen.
Die Ausweisung als Ort mit eindeutigem Symbolwert habe dabei nur
versammlungsrechtliche Auswirkungen, heißt es im
Gesetzentwurf. Verschärfen will die Koalition auch den
Straftatbestand der Volksverhetzung. Danach soll mit
Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bedacht werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung, die
unter der nationalsozialistischen Gewalt- und
Willkürherrschaft begangenen Taten billigt, rechtfertig,
leugnet oder verharmlost. Gleiches gilt für Handlungen die
unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft begangen
wurden, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung eines
internationalen Gerichtes, dessen Zuständigkeit Deutschland
anerkannt hat, festgestellt worden ist. Mit der zu ändernden
Gesetzgebung sind nach Vorstellung der Koalition auch Vorgaben des
ersten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über
Computerkriminalität zu Handlungen rassistischer oder
fremdenfeindlicher Art sowie des Übereinkommens der EU zur
Computerkriminalität umzusetzen. Deutschland habe das
Zusatzprotokoll im Januar 2003 und das Übereinkommen im
November 2001 paraphiert. Die Bundesregierung bereite derzeit die
Ratifikation beider Übereinkünfte vor.
Berlin: (hib/WOL) Einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches haben die Fraktionen
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_046/02