hib-Meldung
052/2005
Stand: 23.02.2005
Regierung legt Gesetzwurf zur EU-Verfassung vor
15/4900). Durch das
Vertragsgesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen für
das Inkrafttreten des Verfassungsvertrages geschaffen werden,
heißt es im Entwurf. Der Vertrag stärke die
Handlungsfähigkeit der erweiterten EU, den Grundrechtsschutz
durch die Rechtsverbindlichkeit der europäischen
Grundrechtscharta sowie die Rechte des Europäischen
Parlaments. Außerdem erhielten die nationalen Parlamente
Mitwirkungsrechte im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle. Der
Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem den Wortlaut des
europäischen Verfassungsvertrages. Darin geregelt sind alle
relevanten Wechselbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten,
darunter die Finanzen der Gemeinschaft, der Binnenmarkt, die
Wirtschafts- und Währungspolitik, die gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik sowie andere Politikbereiche wie
Arbeitsmarkt, Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr,
Forschung und polizeiliche Zusammenarbeit. Neu justiert wurden
für den Verfassungsvertrag auch die institutionelle
Arbeitsweise der EU-Organe und die Entscheidungsmechanismen. Die
Ratifizierung des Verfassungswerks bedarf einer Zweidrittelmehrheit
im Bundestag und im Bundesrat. Die Verfassung kann erst dann in
Kraft treten, wenn sie von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert
wird.
Berlin: (hib/WOL) Zur Ratifizierung des Vertrages über eine
Verfassung der Europäischen Union (EU) hat die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf vorgelegt, um deren Grundlagen im nationalen
Recht zu verankern (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_052/02