Bitte um Auslieferung eines Straftäter soll zum Ruhen der Verjährung führen
Berlin: (hib/BOB) Das Ersuchen an einen ausländischen Staat um Auslieferung eines in Deutschland verfolgten Straftäters soll zu einem Ruhen der laufenden Verjährungsfrist führen. Wie die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (15/5653) weiter ausführt, sollte dies der Fall sein, bis der Straftäter entweder an die deutschen Behörden übergeben, die Auslieferung durch den ausländischen Staat abgelehnt oder das Ersuchen zurückgenommen wird. Begründet wird der Gesetzentwurf damit, in Einzelfällen dauerten ausländischen Auslieferungsverfahren so lange, dass die Verjährung eintrete, bevor der Straftäter an deutsche Behörden überstellt werden könne und ohne dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden darauf Einfluss nehmen könnten. Dies könne zu "unbefriedigenden Ergebnissen" führen.