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179/2005
Stand: 29.06.2005
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8 Milliarden Euro Mehrausgaben bei Arbeitslosengeld II

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag eine überplanmäßige Ausgabe von 8 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II zur Kenntnis genommen. Laut Bericht des Bundesfinanzministeriums ist der Bedarf unvorhergesehen, da sich im Bereich des Arbeitslosengeldes II die Zahl der Bedarfsgemeinschaften oder durchschnittliche Geldleistungen pro Bedarfsgemeinschaft gegenüber den Annahmen zum Haushalt 2005 deutlich ungünstiger entwickelt haben. Während bei Haushaltsaufstellung rund 2,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt geschätzt worden seien, habe die Zahl im Mai 2005 rund 3,5 Millionen betragen. Die durchschnittlichen Geldleistungen pro Bedarfsgemeinschaft hätten bei monatlich rund 577 Euro statt der geschätzten rund 484 Euro gelegen. Die Mehrausgaben seien sachlich unabweisbar, weil sie der Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen dienen. Sie sind laut Bundesfinanzministerium zeitlich unaufschiebbar, da die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II monatlich fällig seien und daher nicht in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden könnten. Bis Anfang Juni 2005 sei der Ansatz von 14,6 Milliarden Euro bereits in Höhe von 10,2 Milliarden Euro ausgeschöpft worden. Die Monatsausgaben würden sich aktuell auf rund 2 Milliarden Euro belaufen. Der überplanmäßig zu bewilligende Betrag in Höhe von 8 Milliarden Euro würde bei konstanten Monatsausgaben ausreichen, den Bedarf zumindest bis November 2005 zu decken, heißt es in dem Bericht des Finanzministeriums.

Die SPD-Fraktion sprach von einer Fehleinschätzung des Bedarfs, der bei der Haushaltsaufstellung Ende des vergangenen Jahres nicht abzusehen gewesen sei. Für die Union sind die Ausgaben eine "Katastrophe für den Bundeshaushalt". Der Sprecher der FDP sagte, es sei lange bekannt gewesen, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften nicht stimmen würden. Auch die nun vorliegenden Zahlen seien nur geschätzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_179/01
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