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186/2005
Stand: 08.07.2005
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Für Aufhebung der EU-Altöl-Richtlinie

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Im Lichte des derzeitigen EU-Altölrechts hält die Bundesregierung nach eigenen Angaben weitere gesetzgeberische Eingriffe in den Altölmarkt für nicht erforderlich, sondern unterstützt Forderungen, die EU-Altöl-Richtlinie aufzuheben. In ihrer Antwort (15/5893) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/5772) begründet sie ihre Haltung damit, dass mit der Aufhebung der Richtlinie eine Entlastung der davon betroffenen Wirtschaft sowie der Vollzugsbehörden verbunden sei, da damit die Pflicht zur Aufbereitung von Altöl entfalle. Die Regierung beruft sich auf eine Vielzahl von Studien, die eine stoffliche Aufarbeitung von Altöl gegenüber dem Verbrennen nicht als ökologisch vorteilhafter einstufen. Würden "reale Verhältnisse" zugrunde gelegt, so ergäben weder die Aufbereitung noch das Verbrennen von Altöl eindeutige Vorteile in allen wichtigen Umweltwirkungskriterien. Damit widerspricht die Regierung der FDP, die das Ergebnis einer Studie zu dem Thema so zusammengefasst hatte, dass die Grundölherstellung aus Altöl gegenüber der Verbrennung ökologisch günstiger sei. Aus ihrer Sicht wirft die Studie viele Fragen auf und geht teilweise von "unrealistischen Szenarien" aus. Eine eindeutig ökologische Rangfolge zugunsten der Aufbereitung von Altöl könne "bei realistischen Bedingungen" nicht aus dieser Studie abgeleitet werden. Sie komme in der Tendenz zum gleichen Ergebnis wie die Ökobilanz des Umweltbundesamtes, wenn man davon ausgehe, dass Altöle weniger als zehn Prozent Anteile an synthetischen und halbsynthetischen Motorenölen enthalten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_186/04
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