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203/2005
Stand: 23.08.2005
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Nach eventuellem Missbrauch der Daten von Steuerpflichtigen gefragt

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Ein Gesetz von Mitte Dezember 2003 verpflichtet nach Angaben der FDP-Fraktion das Bundesamt für Finanzen, jedem Steuerpflichtigen ein Merkmal zum Zweck der Identifizierung im Besteuerungsverfahren zuzuteilen. Das gelte auch für Neugeborene, teilen die Liberalen in ihren Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage (15/5958) mit. Die Meldebehörden der Städte und Gemeinden hätten die Daten der in ihren Melderegistern geführten Einwohner dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Dieses speichere sie dann in einer umfangreichen Datenbank. So werde nach Ansicht der FDP ein zentrales Register der Gesamtbevölkerung Deutschlands aufgebaut. Die Freien Demokraten erkundigen sich unter anderem, wie ein Missbrauch dieses zentralen Datenregisters verhindert werden könne und welche öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen ein Zugriffsrecht auf diese Daten erhalten sollen. Sie wollen auch wissen, wie die Regierung die Gefahr beurteilt, dass durch die Zusammenfassung eines steuerlichen Identifikationsmerkmals mit weiteren Daten - beispielsweise aus dem Arbeits-, Gesundheits- und Sozialbereich - Persönlichkeitsprofile erstellt werden können und wie sie dieser Gefahr begegnen will.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_203/01
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