hib-Meldung
203/2005
Stand: 23.08.2005
Nach eventuellem Missbrauch der Daten von Steuerpflichtigen gefragt
15/5958) mit. Die
Meldebehörden der Städte und Gemeinden hätten die
Daten der in ihren Melderegistern geführten Einwohner dem
Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Dieses speichere sie dann
in einer umfangreichen Datenbank. So werde nach Ansicht der FDP ein
zentrales Register der Gesamtbevölkerung Deutschlands
aufgebaut. Die Freien Demokraten erkundigen sich unter anderem, wie
ein Missbrauch dieses zentralen Datenregisters verhindert werden
könne und welche öffentlichen und nicht-öffentlichen
Stellen ein Zugriffsrecht auf diese Daten erhalten sollen. Sie
wollen auch wissen, wie die Regierung die Gefahr beurteilt, dass
durch die Zusammenfassung eines steuerlichen
Identifikationsmerkmals mit weiteren Daten - beispielsweise aus dem
Arbeits-, Gesundheits- und Sozialbereich -
Persönlichkeitsprofile erstellt werden können und wie sie
dieser Gefahr begegnen will.
Berlin: (hib/BOB) Ein Gesetz von Mitte Dezember 2003 verpflichtet
nach Angaben der FDP-Fraktion das Bundesamt für Finanzen,
jedem Steuerpflichtigen ein Merkmal zum Zweck der Identifizierung
im Besteuerungsverfahren zuzuteilen. Das gelte auch für
Neugeborene, teilen die Liberalen in ihren Vorbemerkungen zu einer
Kleinen Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_203/01