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27.06.2000
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Sonderregelung für Berichterstatter über die Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses am 29. Juni 2000

Die große Zahl der Anmeldungen zur Berichterstattung über die Vernehmung des Zeugen Dr. Helmut Kohl im 1. Untersuchungsausschuss am 29. Juni 2000 in der Katholischen Akademie (Hannoversche Straße) macht Sonderregelungen notwendig, damit für alle Beteiligten zufriedenstellende Arbeitsbedingungen geschaffen werden können. Wir bitten um Ihr Verständnis für folgende Regelungen:

Bild- und Tonberichterstatter

Aufgrund der zahlreichen Anmeldungen müssen die Arbeitsplätze für die Bild- und Tonberichterstatter in den Räumen (Sitzungssaal und Eingangsbereich/Foyer) koordiniert werden. Der Zugang zum Gebäude ist für Bild- und Tonberichterstatter nur mit gesonderten Ausweisen (Pool 1: Sitzungssaal, Pool 2: Eingangsbereich/Foyer) möglich:

Sitzungssaal Eingangsbereich/Foyer

Schreibende Presse

Aufgrund der zahlreichen Anfragen bitten wir Sie darum, folgende Hinweise zu beachten: Für die schreibende Presse sind Plätze in den ersten beiden Dritteln der Zuschauerreihen reserviert. Sonderakkreditierungen/Einlasskarten werden nicht ausgegeben. Der Zugang zum Vernehmungssaal ist am 29. Juni 2000 bereits ab 8.30 Uhr möglich, um Plätze zu belegen. Während der nichtöffentlichen Sitzung (9.00-9.45 Uhr) dürfen sich jedoch keine Medienvertreter im Raum aufhalten. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Jacken oder Taschen im Sitzungssaal zu lassen.

Alle Medienvertreter müssen über eine gültige Akkreditierung des Deutschen Bundestages verfügen. Wir bitten darum, die Anzahl der anwesenden Redakteure auf ein Minimum zu begrenzen. Aus Platzgründen werden die Redakteure der Zeitungen, Agenturen und Sender gebeten, sich im Sitzungssaal abzuwechseln. Der Zugang zum Gebäude ist für Berichterstatter ab 8.00 Uhr möglich, eine Sicherheitsschleuse ist aufgebaut.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter den Rufnummern 227-32924 oder 227-35885 zur Verfügung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_000627b
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