Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > Pressemitteilungen > 2000 >
05.10.2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Festakt "50 Jahre deutsche Mitgliedschaft im Europarat und Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention"

Am 9. Oktober 2000 findet von 16.00 bis 18.30 Uhr auf Einladung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse ein Festakt im Berliner Schauspielhaus am Gendarmenmarkt statt, mit dem 50 Jahre Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im Europarat und die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention - ebenfalls vor 50 Jahren - gewürdigt werden. Als Redner sind Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Lord Russell-Johnston (Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates), Alvaro Gil-Robles (Menschenrechtskommissar des Europarates), Luzius Wildhaber (Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) und Bundesaußenminister Joschka Fischer vorgesehen.

Der Europarat versteht sich seit seiner Gründung am 5. Mai 1949 als Hüter des gemeinsamen europäischen Erbes von Menschenrechten, Demokratie, Freiheit, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Sein Einsatz zielt auf die Sicherung, Verteidigung und Förderung der allen Europäern gemeinsamen Grundwerte und Überzeugungen. Der Europarat umfasst 41 Länder, davon 17 mittel- und osteuropäische Staaten.

Als älteste demokratische Institution im Nachkriegseuropa hat der Europarat in der Vergangenheit ein umfassendes Schutz- und Kontrollsystem zur Wahrung der individuellen Rechte und Freiheiten des Einzelnen, einschließlich seiner sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte erarbeitet. Zu seinen unbestreitbar wichtigsten Errungenschaften zählt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1953, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, die unveräußerlichen Rechte und Freiheiten der in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Bürger zu garantieren. Beispiele dafür sind das Recht auf Leben, das Verbot der Folter und Zwangsarbeit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinsfreiheit sowie das Recht der freien Meinungsäußerung.

Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 13. Juli 1950 Mitglied des Europarates und zeichnete am 4. November 1950 in Rom die Europäische Menschenrechtskonvention.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2000/pz_001005a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
Herausgeber

Deutscher Bundestag
PZ 1 - Referat Presse/Rundfunk/Fernsehen
Wilhelmstraße 65
11011 Berlin
Fernruf: (030) 227-37171
Fax: (030) 227-36192