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Stand: 14.03.2001
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Öffentliche Anhörung des Sportausschusses zum Thema "Doping im Freizeit- und Fitnessbereich"


14.03.2001
14.00 - 18.00 Uhr
Öffentliche Anhörung des Sportausschusses zum Thema "Doping im Freizeit- und Fitnessbereich"
Berlin, Reichstagsgebäude Sitzungssaal 2 S 036

Sachverständige

Prof. Dr. Ulrich Haas
Vositzender der Anti-Doping-Kommission von DSB / NOK

Prof. Dr. Wilhelm Schänzer
Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln

Prof. Dr. R. Klaus Müller
Leiter des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa

Prof. Dr. Martin Reincke
Universitätsklinikum Freiburg
Abteilung Innere Medizin / Endokrinologie / Diabetologie

Dr. Carsten Boos
Orthopädische Klinik der medizinischen Universität Lübeck

Prof. Dr. Friedhelm Beuker
Präsident des Deutschen Verbandes für Bodybuilding und Fitness

MR Hans-Jürgen Rick
Bundesministerium der Finanzen / Abteilung Zölle / Verbrauchssteuer

MR Hermann Bringmann
Vorsitzender der AG "Anti-Doping" der SMK


Fragenkatalog

1. Wie definiert sich der Ausdruck Medikamentenmissbrauch im Freizeit - und Fitnessbereich und wo genau findet er Anwendung? ( Breiten - oder Freizeitsport, oder Vereinen, Studios )?

2. Welche belastbaren Untersuchungen gibt es über den Medikamentenmissbrauch im Freizeit- und Fitnessbereich wie auch beruflichen und schulischen Bereich und ist eine Zunahme in den letzten Jahren zu beobachten? Welche Motive liegen der Einnahme zugrunde? (bewusste Einnahme mit bestimmten Ziel, Neugier, Unkenntnis bei den Folgen etc)

3. Welche belastbaren Aussagen gibt es über die Sozialstruktur der Menschen, die zum Medikamentenmissbrauch neigen?. Welcher Personenkreis welcher sozialen Schichten ist in welchem Umfang betroffen? Wie sieht es bei Jugendlichen bis 18 Jahre aus, bei jungen Menschen bis 25 Jahre, bei weiblichen und männlichen Konsumenten?

4. Welche belastbaren Aussagen gibt es über die gesundheitlichen und daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden, die sich aus dem Medikamentenmissbrauch im Freizeit- und Fitnessbereich ergeben?

5. Sind die psychologischen und psychiatrischen Effekte der Einnahme von Anabolika ausreichend untersucht?

6. In welchen Bereichen bedarf es weiterer Forschung und wissenschaftlicher Untersuchungen?

7. Welche Gefahren gehen von Nahrungsergänzungsstoffen aus? Wie sollten Kontrollmechanismen verbessert werden? Wie steht es um die Deklaration?

8. Welches Schönheitsideal verfolgen die Fitnessverbände und die kommerzielle Werbung?

9. Ist die von der Pharma-Industrie produzierte große Menge von anabolen Substanzen erforderlich, um erkrankte Patienten zu behandeln, oder werden die Anabolika aus anderen Gründen hergestellt?

10. Welche Maßnahmen ergreifen die Sport- und Fitnessverbände gegen Doping im Freizeitbereich?

11. Welche Möglichkeiten bestehen bisher, in Fitness- und Bodybuildingstudios Kontrollen durchzuführen und halten Sie es für möglich, das Betreiben von Fitness- und Bodybuildingstudios von gesetzlich vorgeschriebenen unangemeldeten Kontrollen abhängig zu machen? Halten Sie solche Kontrollen für durchführbar?

12. Welche Rolle spielt die illegale Einfuhr von billigen Dopingmitteln aus dem Ausland, hier vor allen aus den Staaten des Ostblocks?

13. Welche Erkenntnisse gibt es über den Umfang der Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel wie auch anderer Mittel zum Zwecke des Dopings über das Internet, Fitnesskataloge usw. und welche Möglichkeiten sehen Sie, diesen Missbrauch zu unterbinden?

14. Welche Maßnahmen haben sich aus den Bund-Länder Gesprächen ergeben?

15. Wie viele Verurteilungen sind nach den neuen Bestimmungen des AMG (§ 6a und § 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 b) erfolgt und wie viele Verfahren sind nach 1998 eingeleitet worden? In welcher Größenordnung können die auf dieser gesetzlichen Grundlage erfolgten Verurteilungen und eingeleiteten Verfahren den Bereichen Fitness, Freizeit und Leistungssport zugeordnet werden?

16. Sind die bisherigen rechtlichen Grundlagen auf nationaler und auf EU-Ebene für die Bekämpfung des Medikamentenmissbrauchs zum Zwecke des Dopings - gerade im Hinblick auf die steigende Zahl des Missbrauchs bei Jugendlichen - ausreichend oder sind nach ihrer Auffassung weitergehende gesetzliche Regelungen erforderlich? Was halten Sie in diesem Zusammenhang von der Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft?

4234 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0103146
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