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Stand: 11.04.2002
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Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen


17.04.2002
10.00 Uhr
Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal E 600

Tagesordnung
Öffentliche Anhörung

zu dem

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen
Drucksache 14/8449

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 14/8447

Liste der Anhörungspersonen

1. Prof. Dr. Werner Rothengatter
Institut für Wirtschaftspolitik und
Wirtschaftsordnung der Universität Karlsruhe
Sektion Verkehr und Kommunikation

2. Dr. Gerhard Limberger
Freshfields Bruckhaus Deringer

3. Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Sprecher des Vorstands
Herr Hans W. Reich

4. Prof. Dr. Georg Hermes
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Fachbereich Rechtswissenschaft

5. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Herr Präsident Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter

6. Tilmann Heuser
Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e.V. (BUND)

7. Dr. Wilhelm Pällmann

8. Prof. Dr. Karlheinz Schmidt
Bundesverband Güterkraftverkehr
Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

9. Dr. Michael Schäfer
Freshfields Bruckhaus Deringer

10. Hans Hermann Reschke
B. Metzler seel. Sohn & Co. KG a. A.

11. Matthias Herrmann
Warnowquerung GmbH & Co. KG

12. Gerd Lottsiepen
Verkehrsclub Deutschland e. V. - VCD


FRAGENKATALOG

I. Fragen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Fragen zum Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
Drucksache 14/8449

1. Welche Gründe sprechen aus Ihrer fachlichen Sicht für oder gegen die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft?

2. Worin liegt nach Ihrer Einschätzung der Vorteil zu der bisherigen ausschließlichen Finanzierung über den Haushalt?

3. Ist aus Ihrer Sicht der gewählte Ansatz einer verkehrsträgerübergreifenden Programmfinanzierung (Schiene, Straße und Wasserstraße) zweckmäßig?

4. Ist die gewählte Rechtsform einer GmbH für die zu erfüllenden Aufgaben zweckmäßig?

5. Welche Aufgaben des Bundes sollten im einzelnen einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft übertragen werden

- zur Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen, sowie zur Finanzierung von Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes,
- in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz sowie vergleichbarer privatwirtschaftlicher Projekte (z.B. die sogenannten Betreibermodelle für sechsstreifigen Ausbau)

6. Von welchen Aufgaben und in welchem Umfang wird der Bund dadurch entlastet?

Worin sehen Sie den größten Effizienzgewinn für die Bundesverwaltung durch diese Aufgabenübertragung bzw. Organisationsprivatisierung?

7. Sollte die VIFG zusätzlich die Befugnis erhalten, Kredite aufzunehmen?

8. Bringt der Gesetzeswortlaut den Zweck des Gesetzes, Transparenz über die Verwendung von Nutzergebühren zu erreichen, hinreichend zum Ausdruck?

9. Wie sollte die Kontrolle über die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft gestaltet werden?

Halten Sie es für sinnvoll, eine Berichtspflicht an den Bundestag zu verankern, mit dem jährlich dargelegt wird, wie die zugewiesenen Mittel verausgabt werden sollen bzw. verausgabt worden sind?

10. Wird die VIFG die Möglichkeiten des Bundes bzw. des Gesetzgebers beeinflussen, die Investitionssteuerung für die Bundesverkehrswege aus einem Guss zu betreiben?

11. Wie sehen Sie die Möglichkeit, langfristig einen generellen Strukturwechsel von der Haushalts- zur Nutzerfinanzierung zu vollziehen?

Sehen Sie in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, langfristig den Aufgabenbereich der VIFG zu erweitern?


Fragen zum Fernstraßenprivatfinanzierungsänderungsgesetz
Drucksache 14/8447

1. Werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des FStrPrivFin-ÄndG gravierende operationelle Defizite des bestehenden Gesetzes beseitigt und wenn ja welche?

Sind im Hinblick auf die bereits im Bau befindlichen Projekte (Warnowquerung, Travequerung) Übergangsvorschriften notwendig und ggf. welche?
Sehen Sie die hier vorgeschlagenen Regelungen des Fernstraßenprivatfinanzierungsänderungsgesetz als notwendig an, um künftig die Anwendung des Fernstraßenprivatfinanzierungsgesetzes zu erleichtern?
2. Halten Sie es dennoch für notwendig, die mit dem "Fernstraßenbauprivatfinanzierungsänderungsgesetz" (FStrPrivFinÄndG) vorgesehenen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und von weitergehenden Änderungsüberlegungen abzutrennen, wie z.B. von der
- Ausweitung des Anwendungsbereichs z.B. auf Autobahnstrecken oder
- Umstellung auf privatrechtliches Entgelt mit Tarifgenehmigung?

3. Welche direkten Auswirkungen hätte eine Verzögerung oder ein Stoppen des Gesetzesvorhabens FStrPrivFinÄndG auf laufende Bau- und Vergabeverfahren in Deutschland und für den Investitionsstandort Deutschland?
4. Sehen Sie dieses Gesetz als eine Möglichkeit, die öffentliche Hand bei der verwaltungsmäßigen und planerischen Abwicklung der Vorhaben zu entlasten?

5. Wie beurteilen Sie die vorgesehenen Bestimmungen über die berücksichtigungsfähigen Kosten bei der Mautfestsetzung?
Wie bewerten Sie die in § 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfs vorgesehene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals im Lichte der aktuellen Rechtsprechung und der sonstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen?
6. Halten Sie es für sinnvoll, mittel- bzw. langfristig die Maut als privatrechtliches Entgelt zu gestalten statt als öffentlich-rechtliche Gebühr?

Wie wirken sich die unterschiedlichen Formen der Maut - privatrechtliches Entgelt oder öffentlich-rechtliche Gebühr aus
- für den Projektbetreiber,
- für den Nutzer?

7. Wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erlaß entsprechender Mautgebührenverordnungen die Frage öffentlich-rechtliche Gebühr oder privatrechtliches Entgelt obsolet?
8. Halten Sie dieses Gesetz für geeignet, zusätzliches privates Kapital für Fernstraßenprojekte zu mobilisieren?


II. Fragen der Fraktion der CDU/CSU

Fragen zum Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
Drucksache 14/8449

1. Werden mit dem vorgelegten VIFGG die Forderungen der sogenannten Pällmann-Kommission erfüllt?

2. Können mit dem vorgelegten VIFGG die Möglichkeiten der Privatfinanzierung und Beteiligung Dritter an der Finanzierung sowie des privaten Projektmanagement erfüllt werden?

3. Kann mit dem jetzt vorgelegten VIFGG ein Systemwechsel weg von der Haushaltsfinanzierung erreicht werden, obwohl die Einnahmen aus der LKW-Maut nicht direkt in die Finanzierungsgesellschaft fließen, sondern nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsgesetze vom Bundesfinanzminister zugewiesen werden?

4. Wie kann der Sorge der Länder begegnet werden, dass die Entscheidungskompetenz des Bundes über die Mittelverwendung im Verhältnis zu den Ländern unverändert bestehen bleibt, oder schließt diese Forderung der Bundesländer ein effizientes Wirtschaften der VIFGG aus?

5. Kann die VIFGG in dem jetzigen Vorschlag Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen, um Mittel für Investitionen zu erhalten?

6. Kann das VIFGG den Zutritt für private Investoren ermöglichen und wird die erforderliche Transparenz der Geschäftstätigkeit gewährleistet?


7. Ist die Weiterentwicklung der Finanzierungsgesellschaft zu einer umfassenden Betreibergesellschaft ohne eine Verfassungsänderung möglich?


Fragen zum Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz
Drucksache 14/8447

1. Wie wird die Beteiligung des Parlaments sichergestellt, nachdem im Entwurf Seite 2 steht "Das Bundesministerium.. wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Strecken festzulegen..." und das Parlament mit einer Verordnung keinerlei Einfluss auf Projekte mehr hat?

2. Wird eine Aufteilung nach Länderquoten berücksichtigt?

3. Ist in einer Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der für die Berechnung der jeweiligen Mautgebühr maßgeblichen Kriterien die Beteiligung des Parlaments gewährleistet?


III. Fragen der Fraktion der FDP

Fragen zum Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz
Drucksache 14/8447

1. Wie beurteilen Sie die in § 3 Abs. 2 getroffenen Festlegungen über die Ausrichtung der Mautgebühren an den Kosten für Bau, Erhaltung und Betrieb und weiteren Ausbau der Strecke?

2. Wie beurteilen Sie die Festlegung, wonach Sonderabschreibungen und steuerlich veranlasste erhöhte Absetzungen als berücksichtigungsfähige Kosten außer Betracht bleiben?

3. Wie werden von Ihnen die Regelungen zur Angemessenheit der Eigenkapitalverzinsung beurteilt?

4. Ist das unternehmerische Gesamtrisiko nach Ihrer Auffassung ausreichend berücksichtigt?

5. Reichen nach Ihrer Auffassung die Vorschriften aus, um über die Laufzeit der Konzessionen die Gebühren solide kalkulieren zu können?

6. Ist nach Ihrer Auffassung genügend Flexibilität vorhanden, um über Verlustvortragsregelungen u. ä. bei der Finanzierungsrechnung unerwartete oder besondere einmalige Aufwendungen und Kosten verteilen zu können?

7. Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten, ein zulässigen Unternehmergewinn im Rahmen der erzielbaren Renditen vergleichbarer Projekte in der EU zu erzielen?

8. Reicht nach Ihrer Auffassung der Rahmen des geänderten Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes aus, oder haben Sie ergänzende Vorschläge?


IV. Fragen der Fraktion der PDS

Fragen zum Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
BT-Drucksache 14/8449

1. Mit Einnahmen in welcher Höhe kann die VIFG aus der Erhebung von LKW-Maut und Schifffahrtsabgaben rechnen?

2. In welcher Relation stehen die Einnahmen zu den tatsächlichen externen Kosten?

3. Welcher Kostenaufwand wird durch die Erhebung entstehen?

4. In welchen Bereichen der Verkehrsinfrastruktur wird die VIFG zu welchen Anteilen investieren? Wie kann sichergestellt werden, dass sich die Aktivitäten der VIFG im Sinne einer Besserstellung der Verkehrssysteme Schiene und Wasser entwickeln werden?

5. Wie wirksam wird die politische Kontrolle über die private Gesellschaft sein?

6. Wie werden sich die Zuständigkeiten zwischen Bund und VIFG verteilen, angesichts der Tatsache, dass die erhobenen Gebühren bei weitem nicht den Investitionsbedarf abdecken werden?

7. Wie kann die VIFG dem in der Begründung zum GE aufgestellten Ziel der Integration der Verkehrssysteme gerecht werden?

8. Wie wird bei der Erhebung und Verwendung der Maut-relevanten Daten den Erfordernissen des Datenschutzes Rechnung getragen?


Fragen zur Änderung des Fernstraßenbaufinanzierungsgesetzes
Drucksache 14/8447

1. Wird das Entstehen zusätzlicher Kosten für die öffentlichen Haushalte aus dem Betrieb von Maut-Straßen erwartet?

2. Kann sichergestellt werden, dass der Datenschutz bei der Mauterhebung gewährleistet wird? Enthält § 9 des Gesetzes dazu ausreichende Regelungen?

3. Der Betreiber einer mautpflichtigen Straße hat ein Interesse an möglichst hohem Verkehrsaufkommen auf dem durch ihn betriebenen Straßenabschnitt. Wie wird sichergestellt, dass die regionale Verkehrsplanung im Umfeld der Maut-Straße davon unbeeinflusst bleibt?

11.117 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0204113
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