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Stand: 02.07.2003
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Wichtige Hinweise zur Berichterstattung über die Zeugenvernehmung von Bundeskanzler Schröder im Untersuchungsausschuss

Aufgrund der großen Nachfrage von Medienvertretern hier nochmals wichtige Hinweise für die Berichterstattung zur Zeugenvernehmung von Bundeskanzler Schröder im 1. Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 3. Juli 2003, 15.00 Uhr (Paul-Löbe Haus, Sitzungssaal Europaausschuss).

· Für die Zuhörertribüne werden Einlasskarten an Berichterstatter um 14.00 Uhr vor dem Sitzungssaal (Tribünenzugang) ausgegeben. Die Platzkapazität ist begrenzt, daher die dringende Bitte an alle Berichterstatter, rechtzeitig um 14.00 Uhr zur Kartenausgabe zu erscheinen.

· Aufgrund des begrenzten Platzkontingents kann pro Redaktion nur eine Vertreterin/ein Vertreter zugelassen werden; die Karten sind übertragbar.

· Statements und Interviews (v.a. für Bild- und Tonberichterstatter) werden ausschließlich in der Halle des Paul-Löbe-Hauses abgegeben.

808 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0307023
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