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Stand: 30.07.2003
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Bundestagspräsident Thierse begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

"Die Entscheidung stärkt die Rechte der Abgeordneten, weil sie klarstellt, dass Schriftstücke, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Arbeit anvertraut worden sind, auch dann nicht beschlagnahmt werden dürfen, wenn sie sich im Büro eines Abgeordnetenmitarbeiters befinden. Das in der Verfassung verankerte Beschlagnahmeverbot dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Abgeordneten und Bürgern", sagte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nach der heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat gleichzeitig festgestellt, dass der Bundestagspräsident bei seiner Genehmigung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Büro eines Fraktionsmitarbeiters nicht die Rechte von Abgeordneten verletzt hat. Der Bundestagspräsident hatte neben dem Schutz der räumlichen Integrität des Bundestages die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die Rechte seiner Mitglieder berücksichtigt. Seine Prüfungspflicht ist jedoch auf eine Evidenzkontrolle beschränkt, die das Vorliegen eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses einschließt. Es war nicht seine Aufgabe, darüber hinaus im Einzelnen die Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung zu
überprüfen. Die Organklage gegen den Präsidenten wurde deshalb vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0307301
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