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Stand: 15.09.2003
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Bedeutung des Petitionsrechts als Instrument praktischer Demokratie unterstrichen

Die Bedeutung des Petitionsrechts als Grundrecht der Menschen in unserem Land haben die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sowie die Bürgerbeauftragten hervorgehoben. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel würdigten sie das Petitionsrecht als ein wesentliches Instrument praktischer Demokratie.
Die Konferenzteilnehmer begrüßten die zwischenzeitliche Verankerung des Petitionsrechts im Entwurf der Europäischen Verfassung als fundamentales Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger Europas. Sie setzten sich übereinstimmend für eine Stärkung dieses Bürgerrechts in der praktischen Durchsetzung ein.
Darüber hinaus befürworteten die Ausschussvorsitzenden und Bürgerbeauftragten im Interesse der Petenten eine engere Zusammenarbeit der entsprechenden Institutionen im deutschsprachigen Raum Europas. Als konkrete Ansätze sahen sie einen verstärkten Informationsaustausch sowie eine bessere Vernetzung. Das vom Europäischen Bürgerbeauftragten vor wenigen Jahren eingerichtete Internet-Netzwerk wurde als Schritt in die richtige Richtung bewertet.
Die Konferenzteilnehmer setzten sich außerdem für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der Petitionsausschüsse und Bürgerbeauftragten ein. Nur eine umfassende Kenntnis dieses grundgesetzlich verbrieften Rechts und der dadurch eröffneten Möglichkeiten versetze die Menschen auch in die Lage, aktiv zu werden und beispielsweise die Entscheidungen von Ämtern und Behörden durch Einschaltung von Petitionsausschüssen oder Bürgerbeauftragten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Weitere Themen der Konferenz waren aktuell interessierende Themen wie die Einreichung von Petitionen per E-Mail, die Erhöhung der Sicherheitsstandards in Schulbussen sowie Fragen der länderübergreifenden Parkerlaubnis für Behinderte.

1924 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0309151
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