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Stand: 14.06.2004
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Ausschuss berät über Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsatz im Ausland

Am 17. Juni 2004, 15 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101, führt der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine öffentliche Anhörung zu einer geplanten gesetzlichen Regelung der Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland durch. Grundlage dieser Anhörung sind zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 15/2742) bzw. der Fraktion der FDP (BT-Drs. 15/1985) sowie ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 1994 festgelegt, dass jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte der grundsätzlich vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages bedarf. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, Form und Ausmaß der parlamentarischen Mitwirkung näher auszugestalten. Nach einer zehnjährigen Staatspraxis mit über 30 Einsatzentscheidungen sind nunmehr die vorbezeichneten Gesetzgebungsverfahren initiiert worden. Sie berühren zentrale Gesichtspunkte des Parlamentsrechtes und sind daher für den Deutschen Bundestag, seinen Status als oberstes Verfassungsorgan, die Reichweite seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben und schliesslich seine Stellung im Verhältnis zu der Bundesregierung von besonderer Wichtigkeit.

Eingeladen sind sechs Rechtswissenschaftler, die Professoren Dr. Baldus, Dr. H. H. Klein, Dr. Schmidt-Jortzig, Dr. Scholz, Dr. Wieland sowie Dr. Röben und Generalleutnant Dieter, der stellvertretende Generalinspekteur.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0406143
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